Die Vorsteuer, auch als Umsatzsteuer bezeichnet, wird durch den Unternehmer an die Geschäftspartner oder Kunden in Rechnung gestellt. Die Vorsteuer kann im Anschluss die bezahlte Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen, aber nur solange er/sie vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Ein Unternehmer, der Waren kauft und im Anschluss wieder verkauft ist zur Vorsteuer abzugsberechtigt. Das bedeutet: Jeder Unternehmer, welcher nicht der Kleinunternehmer-Regelung unterliegt und die Einnahmen und Ausgaben inklusive Mehrsteuer tätigt, ist vorsteuerabzugsberechtigt.
Unter welchen Voraussetzungen ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen?
Der Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen, wenn:
- Wenn der Unternehmer etwas für den privaten Gebrauch kauft
- Einnahmen aus Privatvermietungen usw. sind von der Umsatzsteuer befreit
- Er/Sie ist Kleinunternehmer
Was ist eigentlich ein Kleinunternehmer?
Die Kleinunternehmer-Regelung besagt, dass der Umsatz im laufendem Jahr die Grenze von 17.500 Euro nicht überschreiten darf. Wenn sich ein Unternehmer für diese Regelung entscheidet, trägt er diese Konsequenzen:
- Der Unternehmer weist in seinen Abrechnungen keine Umsatzsteuer aus
- Er/Sie hat den Vorteil, dass er/sie privaten Kunden seine Leistungen günstiger anbieten kann
- Er/Sie muss keine Voranmeldungen für die Umsatzsteuer beim Finanzamt anmelden
- Er/Sie kann den Vorsteuerabzug nicht nutzen
Wer von Beginn an hohe Investitionen für sein Unternehmen tätigen muss, sollte auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten. So ist es einen möglich, die Vorteile des Vorsteuerabzugs zu nutzen.
Wenn das Finanzamt einem Unternehmer die Vorsteuer erstattet, so können die gezahlten Umsatzsteuern nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Dadurch wirkt sich die Steuer nicht auf den Gewinn aus. Selbst wenn ein Unternehmer im Europäischen Ausland Umsatzsteuer zahlt, kann man es vom ausländischen Amt erstatten lassen. Dazu braucht man ein Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern.
Für den Staat ist die Umsatzsteuer eine wichtige Einnahmequelle. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es unterschiedliche Umsatzsteuern (entweder 7 oder 19 Prozent). Für Unternehmen untereinander ist diese Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten. Somit kann ein Unternehmen sie als Vorsteuer mit dem Finanzamt abzurechnen.
Was muss man bei der Gründung des Unternehmens beachten?
Bevor man überhaupt ein Unternehmen gründen kann, werden mehrere Fakten geprüft. Der Vorsteuerabzug kann auch für die Gründung verwendet werden, wenn das Unternehmen nicht angemeldet ist. Dieses wird beim Finanzamt beantragt. Wenn schon Ausgaben getätigt wurden, die vor der Vorbereitung stattfanden, muss man dies entsprechend nachweisen.
Wie erkennt man, ob ein Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist?
Wenn man sich nicht sicher ist, ob ein Unternehmen zur Vorsteuer berechtigt ist, erkennt man das am einfachsten auf den Rechnungen, wenn eine Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.
Wer nun vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann die Mehrwertsteuer geltend machen. Das bedeutet: Die vorab gezahlte Steuer wird mit der Umsatzsteuer eingerechnet, die gezahlt werden muss. Das nachfolgende Beispiel macht die ganze Thematik anschaulich.
Wenn ein Unternehmen einen Kunden eine Rechnung von 1.000 Euro ausstellt und es fällt eine Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent an, dann zahlt der Kunde die gesamte Rechnung. Wenn der Kunde nun ebenfalls ein Unternehmer ist, kann er/sie die bereits gezahlten 190 Euro Mehrwertsteuer von der Vorsteuer abziehen.
Ein Unternehmer kann die Vorsteuer also bei der Voranmeldung zur Umsatzsteuer geltend machen. So kann man es mit der eigenen Umsatzsteuerlast mit dem Finanzamt verrechnen.
Was genau ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?
Die Mehrwertsteuer kommt vom Mehrwert, die das Unternehmen bei einem Produkt oder bei einem Erzeugnis versteuern muss. Wenn eine Ware bzw. eine Dienstleistung verkauft wird, fällt die Umsatzsteuer an. Das wird beim Amt als Vorsteuer geltend gemacht. Somit erhält das Unternehmen die Vorsteuer zurück.
Welche Steuerbefreiungen gibt es?
Das Umsatzsteuergesetz kann man zwischen einer unechten und echten Steuerbefreiung unterscheiden. Wenn eine echte Steuerbefreiung vorliegt, dann bleibt das Recht auf Vorsteuerabzug unberührt.
Vorsteuer kann auch dann nicht abgezogen werden, wenn die Dienstleistung oder die Lieferung für den privaten Zweck erbracht wird. Dennoch gilt hier die 10-Prozent-Regel, diese besagt, dass die Ware oder die Dienstleistung mindestens einen zehnprozentigen Nutzen für das Unternehmen haben muss.
Keine steuerbaren und damit auch keine vorsteuerabzugsberechtigten Umsätze sind:
- Grundstücksverkäufe
- Geld- und Bankumsätze
- Leistungen von Versicherungsvertretern
- Ärztliche Leistungen
- Einnahmen aus privaten Vermietungen
- Umsätze von Kleinunternehmen
Welche Fahrzeuge unterliegen der Vorsteuerabzugsmöglichkeit?
Für Firmenfahrzeuge kann man die Vorsteuer nur für die in der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen eingestuften Fahrzeuge gebracht werden, diese Fahrzeuge sind:
- Kastenwägen
- Kleinlastkraftwagen
- Pritschenwagen
- Klein-Autobusse
- Kleinbusse
Firmenfahrzeuge wie Kombi, PKW oder Motorräder sind vom Vorsteuerabzug ausgenommen. Nicht mit der Anschaffung des Kraftfahrzeuges stehen die Anschaffungskosten für Sondereinrichtungen, wie Autotelefone, Navigationssysteme, Funkeinrichtungen usw.
Nicht zum Betrieb des Fahrzeuges gehören Leistungen, die mit einer Errichtung bzw. Erhaltung von betriebseigener Tankstelle, Garagen oder Reparaturwerkstätten im Zusammenhang. Diese Vorsteuern sind abziehbar.
Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse
Das sind Fahrzeugtypen im Grenzbereich zwischen PKW und Kombi und andererseits LKW bzw. Bus. Diese gelten nicht als PKW bzw. Kombi. Das bedeutet dass, Vorsteuern, welche bei der Anschaffung bzw. beim Betrieb dieser Fahrzeuge anfallen, abgezogen werden dürfen.
Was sind Kleinlastkraftwagen?
Diese Fahrzeuge müssen sich vom Erscheinungsbild aber auch bei der Ausstattung erheblich von einem Fahrzeug zur Personenbeförderung unterscheiden. Das Fahrzeug muss so aufgebaut sein, dass ein Umbau in einem Kombinationswagen oder sogar Personenkraftwagen nur mit sehr großem technischem und finanziellem Aufwand verbunden ist.
Im Einzelnen muss ein Kleinlastkraftwagen folgende Merkmale aufweisen:
- Heckklappe oder Hecktüre(n)
- Nur eine Sitzreihe für Fahrer und Beifahrer
- Mit dem Fahrzeug festverbundenes, nicht leicht entfernbares Trenngitter oder eine Trennwand hinter der Sitzreihe
- Seitliche Verblechung des Laderaumes, keine seitlichen Fenster
- Die Sitzhalterungen im Laderaumbereich müssen entfernt sein
- Durchgehende Stahlverblechung im Bereich des Laderaumes
- Falls seitliche Laderaumtüren vorhanden sind, muss die Laderaumlänge mindestens 1.500 mm sein
- Das Fahrzeug muss kraftfahrrechtlich und zolltarifisch als Lastkraftwagen einzustufen sein.
Was ist ein Kleinbus?
Unter einem Kleinbus ist ein Fahrzeug zu verstehen, welches über ein kastenförmiges Äußeres verfügt und zur Beförderung von mindestens sieben Personen (inklusive Lenker) zugelassen ist.
Was versteht man unter der Optionsmöglichkeit?
Kleinunternehmer, auf die sich eine Umsatzsteuerbefreiung nachteilig auswirkt, haben die Eventualität, die Steuerpflicht zu wählen.
Diese Erklärung muss bis zur Rechtskraft beim Finanzamt schriftlich erklärt werden. Diese Erklärung ist nur fünf Jahre beschränkt. Die Optionsmöglichkeit ist beispielsweise dann von Vorteil, wenn Leistungen zum Großteil an Unternehmen erbracht werden, die ebenfalls zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Was versteht man unter dem „Reverse Charge System“?
Unter dieses System fallen Werklieferungen oder Dienstleistungen ausländischer Unternehmen, das im Inland weder Sitz noch eine Betriebsstätte hat. Werden von solchen Unternehmen Leistungen an ein österreichisches Unternehmen erbracht, dementsprechend geht die Steuerschuld an den Leistungsempfänger über. Der Empfänger kann die selbst berechnete Umsatzsteuer, im Zuge einer Umsatzsteuervoranmeldung, als Vorsteuer in Abzug zu bringen.
Wichtig: Für genaue Fragen zum Thema Vorsteuerabzug, Umsatzsteuer und umfassender Beratung zum Thema in Österreich und Deutschland wenden Sie sich am besten an eine kompetente Steuerberatung vor Ort!