Es kann jeden von uns treffen. Jeder kann in die Situation kommen, Pflegegeld beantragen zu müssen. Allein in Österreich haben derzeit etwa 440 000 Menschen eine der sieben Pflegestufen und sind Empfänger von Pflegegeld.
Eine pflegebedürftige Person der Stufe 1 kann derzeit mit 157,30 Euro Stützung im Monat für Pflegeaufwand bekommen. Personen mit der Pflegestufe 7 dagegen können eine Stützung von bis zu 1688,90 Euro monatlich erhalten.
Die Regierung arbeitet weiterhin an einer Pflegegeld Reform, die es zukünftig leichter ermöglicht, eine 24-Stunden-Betreuung zu finanzieren. Das schließt auch die allgemeine Erhöhung des Pflegegeldes ab der Pflegestufe 4 ein.
Wie kann man Pflegegeld beantragen? – Antrag
Ein Antrag auf Pflegegeld muss beim Versicherungsträger gestellt werden. Ein Arzt kommt zur Prüfung ins Haus. Dabei kann die pflegebedürftige Person sich eine Vertrauensperson als Begleitung zu dem Termin hinzubestellen.
Der Arzt schaut sich die Gegebenheiten und den gesundheitlichen Zustand der Person an. Dabei stellt er fest, ob die Voraussetzungen für Pflegegeld geschaffen sind. Ist die Person wirklich pflegebedürftig? Wie groß ist der Pflegeaufwand und was kann die Person noch selbst erledigen? Zudem ist wichtig, dass die Pflegebedürftigkeit aufgrund der Erkrankungssymptome entstehen muss.
Folgend wird der Antrag von den Behörden abschließend geprüft und bewertet. Eine pflegebedürftige Person muss einen Pflegeaufwand von monatlich mindestens 65 Stunden erfordern, um die kleinste Pflegestufe genehmigt zu bekommen.
Wie funktioniert das mit den 7 Pflegestufen?
Info: Ein aktueller Pflegegeld Rechner 2019 für Österreich kann auf http://www.pflegestufen.at/rechner/ kostenlos genutzt werden.
Die Einstufungen sind jede für sich selbst definiert und von Fall zu Fall anwendbar, wenn nach einem Gutachten eines Sachverständigen eine entsprechende Pflegebedürftigkeit besteht.
Relevant dafür ist vor allem der notwendige Zeitaufwand, welcher für eine ausreichende Pflege aufgebracht werden muss. Dafür kann man monatlich für verschiedene Aufgabenbereiche unterschiedlichen Zeitaufwand berechnen:
- An- sowie Auskleiden: 20 h
- Zubereiten der Mahlzeiten: 30 h
- Einnehmen von Mahlzeiten: 30 h
- Einnehmen von Medikamenten: 3 h
- Zusätzliche Reinigung bei Inkontinenz: 20 h
- Tägliche Körperpflege: 25 h
- Toilettengang: 30 h
- Entleeren und Säubern des Toilettenstuhls: 10 h
Weitere 10 Stunden monatlich können für folgende Aufgaben berechnet werden:
- Amtswege und Arztbesuche mit der pflegebedürftigen Person
- Beheizen der Wohnräume
- Säuberung der Wohnräume
- Waschen der Wäsche
- Einkauf von Lebensmitteln, Medikamenten, Heizmaterial und Bedarfsgütern
Ein Zuschlag von monatlich 25 Stunden für besondere Erschwernis kann beantragt werden, wenn Demenz oder eine schwere geistige oder psychische Behinderung vorliegt.
Dies hängt damit zusammen, dass zum Beispiel emotionale Kontrollmechanismen nicht mehr funktionieren oder Behinderungen im Denkverhalten verschiedene Tätigkeiten noch aufwendiger gestalten können – zum Beispiel bei der Körperpflege oder beim Essen.
Eine weitere Möglichkeit Erschwerniszuschlag zu beantragen ist, wenn Kinder zwei oder mehr Funktionsstörungen aufweisen. Bis zum 7ten Lebensjahr gibt es 50 Stunden, bis zum 15ten Lebensjahr 75 Stunden Zuschlag.
Was ist mit Personen, die einen ständig gleichen Pflegebedarf haben?
Personen, die stetig einen gleichen Pflegeaufwand benötigen, also ständig betreut werden müssen, unterliegen einer gesonderten Prüfung. Hierfür wird ein Sachverständiger beauftragt, sich bei einem Hausbesuch die Situation anzusehen. Dabei können pflegende Angehörige für Fragen bereitstehen, welche die täglichen Abläufe und die bisher geleisteten Aufwände einer Betreuung definieren können.
Einen dauerhaft gleichen Pflegebedarf benötigen beispielsweise taubblinde Personen oder Personen, die auf die Nutzung eines angepassten Rollstuhls angewiesen sind.
Dabei können diese Personen von einer Querschnittslähmung, einer beidseitigen Beinamputation oder von Multiple Sklerose betroffen sein. Weitere Krankheitsbilder können hier auch infantile Zerebralparese oder eine genetisch bedingte Muskeldystrophie sein.
Welche Kriterien gibt es für das Beantragen von Pflegegeld?
In Österreich muss der Antrag auf Pflegegeld formlos an den betroffenen Versicherungsträger gereicht werden.
Es ist ratsam, dass alle Atteste, Befunde und anderen Unterlagen, die bereits vorhanden sind, dem Antrag beigelegt werden. Das erleichtert und verschnellert die Bearbeitung von diesem. Ein Beispiel für derartige Unterlagen sind zum Beispiel Befunde des Krankenhauses, die eine Hilfsbedürftigkeit nachweisen.
Wie läuft die Bezahlung des bewilligten Pflegegeldes?
Das Geld wird monatlich von dem Versicherungsträger überwiesen.Die Höhe des Betrages richtet sich nach der Höhe der Pflegestufe.
- Der Pflegeaufwand beträgt mindestens 65 Stunden monatlich – Pflegestufe 1: 157,30 Euro
- Der Pflegeaufwand beträgt mindestens 85 Stunden monatlich – Pflegestufe 2: 290,00 Euro
- Der Pflegeaufwand beträgt mindestens 120 Stunden monatlich – Pflegestufe 3: 451,80 Euro
- Der Pflegeaufwand beträgt mindestens 160 Stunden monatlich – Pflegestufe 4: 677,60 Euro
- Der Pflegeaufwand beträgt mindestens 180 Stunden monatlich – Pflegestufe 5: 920,30 Euro
- Der Pflegeaufwand beträgt mindestens 180 Stunden monatlich, wenn eine Betreuung rund um die Uhr benötigt wird, da alle Betreuungsmaßnahmen zeitlich nicht koordinierbar sind und deshalb auch die Gefahr der Selbst- sowie Fremdgefährdung besteht – Pflegestufe 6: 1.285,20 Euro
- Der Pflegeaufwand beträgt mindestens 180 Stunden monatlich und die zu pflegende Person kann alle Beine und Füße nicht mehr koordiniert verwenden, oder ein vergleichbarer Zustand besteht – Pflegestufe 7: 1.688,90 Euro
Wird ein Erschwerniszuschlag bewilligt, werden 25 bis 75 Stunden aufgerechnet.
Was, wenn die Betreuung im von einem anderen Träger bezahlt wird?
Zahlungen von Pflegegeld erfolgen nicht mehr, wenn die pflegebedürftige Person sich in Österreich oder einem ausländischen Krankenhaus befindet, dessen Kosten vom Sozialversicherungsträger, der Krankenfürsorgeanstalt oder dem Bund übernommen werden. Es ist auch möglich, dass die Kostenübernahme durch einen Landesgesundheitsfond stattfindet. Das Gleiche gilt auch für eine nötige Kurmaßnahme, welche nötig sein kann.
Auf besonderen Antrag kann unter Umständen eine Ausnahme erfolgen und eine Fortzahlung der Pflegegeldzahlungen bestehen bleiben.
Häufige Fragen schnell beantwortet:
- Kann jeder für sich Pflegegeld beantragen?
Ja, sofern in Österreich die Pension, Rente oder vergleichbare Zahlungen bewilligt sind und eine Bedürftigkeit von mindestens 65 Stunden Pflege im Monat besteht. Ob dies so ist, wird nach der Antragstellung bewilligt. - Wie werden die verschiedenen Pflegestufen eingegrenzt?
Die Pflegestufen richten sich vor allem nach dem nötigen monatlichen Zeitaufwand. Braucht die pflegebedürftige Person zum Beispiel Hilfe beim An- und Ausziehen, da sie dies nicht mehr alleine bewältigen kann, können monatlich 20 Stunden berechnet werden.
Stufe 6 und 7 unterscheiden sich eher in der Art des Pflegegrundes. Ab Stufe 5 kann auch ein Erschwerniszuschlag beantragt werden. - Wie läuft die Beantragung bis zur Bewilligung ab?
Der Antrag muss gestellt beim Versicherungsträger gestellt werden. Ein Arzt, eine Ärztin oder eine diplomierte Pflegefachkraft kommt in Folge zum Hausbesuch und bewertet die Situation. Anschließend wird der Pflegegrad ermittelt und bewilligt. Besteht keine angemessene Pflegebedürftigkeit, wird der Antrag abgelehnt. - Kann ein Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes gestellt werden?
Natürlich kann bei gesundheitlicher Verschlechterung ein Antrag auf Pflegegelderhöhung gestellt werden. Die Bewilligung setzt aber voraus, dass die Verschlechterung einen erhöhten Pflegeaufwand fordert, der in mindestens die nächsthöhere Pflegestufe reicht. - Wo kann man Pflegegeld beantragen?
Pflegegeld muss beim zuständigen Versicherungsträger beantragt werden. Dies ist der Versicherungsträger, welcher auch die Rente oder die Pension auszahlt.
Besteht kein Anspruch auf eines der beiden Gelder, muss das Pflegegeld bei der Pensionsversicherungsanstalt beantragt werden. - Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn eine Betreuung im Ausland stattfindet?
Andere Länder wie Ungarn, Polen und Tschechien bieten eine gute Betreuung für meist weniger Geld als in Österreich. Besonders für Betroffene in Grenznähe ist es deswegen verlockend in das angrenzende Land zu ziehen, da Familie und Freunde keine lange Anreise haben.
Dies ist genehmigt so lange in Österreich die Pension oder die Rente bezogen wird und sofern es sich um ein Land in der EU handelt.