Wer sich als Arbeitnehmer in Österreich krank melden will, muss dabei einiges beachten. Wie läuft eine Krankmeldung ab, was passiert mit dem eingereichten Urlaub, wie lange wird das Entgelt fortgezahlt, wann droht die Gefahr einer Kündigung im Betrieb? Alle diese Fragen kommen auf einen Arbeitnehmer, der sich krank melden muss, früher oder später sicherlich zu.
Die Krankmeldung in Österreich
Wenn man als Arbeitnehmer eine Krankheit hat, bekommt man in Österreich zuerst eine Krankschreibung vom Hausarzt. Anschließend muss man schon zu Beginn der Krankheit sofort seinen jeweiligen Arbeitgeber informieren. Dies kann man telefonisch erledigen und sollte dies möglichst schon vor Arbeitsbeginn auch tun.
Schon bei der Einstellung im Betrieb sollte man sich darüber informieren, welche Person oder welche Abteilung man bei einem Ausfall wegen einer Krankheit informieren muss. Der Arbeitgeber in Österreich hat gesetzlich das Recht, eine Krankenstandbestätigung schon ab dem 1. Krankheitstag vorgelegt zu bekommen. In der Praxis wird die Bestätigung aber oft erst ab dem 4. Arbeitstag angefordert.
Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt ist, muss er sofort am ersten Tag seiner Krankheit persönlich zu einem Arzt gehen und sich die Krankheit schriftlich bestätigen lassen. In der Bestätigung muss der Beginn der Krankheit, die wahrscheinliche Dauer und die genaue Ursache der Krankheit festgehalten werden.
Es muss mitgeteilt werden, ob es sich um eine Krankheit oder um einen Unfall des Arbeitnehmers handelt. Die genaue Diagnose oder vorhandene Befunde müssen dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden. Der Arbeitgeber darf nach einer angemessenen Zeit eine erneute Krankschreibung verlangen.
Falls der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber seine Krankheit nicht rechtzeitig mitteilt und unentschuldigt von Arbeitsplatz wegbleibt, hat er keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung für die Zeit, in der er am Arbeitsplatz ausfällt.
Während des Krankenstands darf der Arbeitnehmer durch sein eigenes Verhalten sein Gesundwerden nicht unnötig in die Länge ziehen. Er muss die vorgeschriebene Therapie des Arztes einhalten. Der Arbeitgeber darf auf keinen Fall verlangen, dass der kranke Arbeitnehmer Aufträge im Homeoffice ausführt.
Der Urlaub
Wenn sich ein Arbeitnehmer in seinem Urlaub krank schreiben lassen muss, bekommt er die Urlaubstage, die er durch seine Krankheit verloren hat, von seinem Arbeitgeber gutgeschrieben.
Hierfür gibt es aber einige Bedingungen: Die Krankheit muss länger als 3 Tage andauern und darf nicht durch grob fahrlässiges Verhalten selbst ausgelöst worden sein. Spätestens nach 3 Tagen muss der Arbeitgeber über die Krankheit informiert werden. Der Arbeitnehmer muss, wenn er wieder anfängt zu arbeiten, seine Krankschreibung ohne Aufforderung dem Arbeitgeber vorlegen.
Wenn ein Arbeitnehmer wegen einer Krankheit für längere Zeit krankgeschrieben wird, hat er trotzdem den Anspruch auf seinen kompletten Jahresurlaub. Selbst wenn ein Arbeitnehmer ein ganzes Jahr lang ausfallen sollte, kann er im folgenden Jahr seinen kompletten Jahresurlaub nehmen oder sich das Geld für die Urlaubstage ausbezahlen lassen.
Die Höhe dieses Entschädigungsgeldes muss zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer abgesprochen werden. Dies legt die österreichische Gewerbeordnung und das Arbeitsrecht des Landes fest.
Wenn man krankgeschrieben worden ist, sollte man keinen weiteren beruflichen Tätigkeiten nachgehen oder in dieser Zeit in den Urlaub fahren. Ansonsten kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer fristlos oder teilweise fristgerecht kündigen. Hierfür muss allerdings ein starkes Fehlverhalten des Mitarbeiters vorliegen.
Die Entgeltfortzahlung
In Österreich hat der Arbeitnehmer im Krankheitsfall einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dieser Anspruch gilt zunächst einmal für genau 6 Wochen. Er kann sich auf bis zu 12 Wochen verlängern, je nach Betriebszugehörigkeit.
Nach diesen 12 Wochen kann der erkrankte Arbeitnehmer 4 Wochen ein halbes Entgelt von seiner Firma beziehen.
Rechtsgrundlage in Österreich ist das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und das Angestelltengesetz (AngG). Für den Arbeitgeber besteht eine Lohnzahlungspflicht im Krankheitsfall für seine Angestellten. So soll eine ausreichende Versorgung des Arbeitnehmers und seiner Familie sichergestellt werden.
Wie lange das Krankenentgelt ausgezahlt wird, hängt davon ab, wie lange der Arbeitnehmer schon in seinem Betrieb arbeitet. Wenn er nur ein Jahr in seinem Betrieb gearbeitet hat, besitzt er einen Anspruch auf 8 Wochen vollen Entgeltausgleich. Falls er schon 15 bis 25 Jahre in seinem Betrieb gearbeitet hat, hat er einen Entgeltanspruch für insgesamt 10 Wochen. Ab 25 Jahren Betriebszugehörigkeit steigt der Anspruch auf 12 Wochen.
Wenn die Zeit überschritten worden ist, in der der Arbeitgeber für seinen Angestellten den Lohn bezahlen muss, bekommt der Arbeitnehmer sein Krankengeld von der Gebietskrankenkasse.
Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von einem Jahr mehrmals erkrankt, kann er einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Diesen bekommt er allerdings nur, wenn das Geld nicht bereits durch vorherige Krankheitszeiten aufgebraucht worden ist. Die Anspruchszeiten während eines Berufsjahres werden also zusammengerechnet.
Falls der Arbeitnehmer einen Berufsunfall erleidet oder eine Berufskrankheit bekommt, sieht dies etwas anders aus: Das Entgelt wird in so einem Fall 8 Wochen lang bezahlt, ohne dass vorherige Entgeltzahlungen miteingerechnet werden müssen. Wenn der Angestellte schon mindestens 15 Jahre in einem Betrieb tätig ist, erhöht sich diese Auszahlungszeit dann auf 10 Wochen.
Ein Arbeitnehmer hat auch einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er eine Kuraufenthalt oder eine Reha-Maßnahme benötigt. Dieser Aufenthalt muss von einem Sozialversicherungsträger oder von einer andere Behörde angeordnet worden sein.
Wenn eine dritte Person den Arbeitsausfall eines Mitarbeiters verschuldet (etwa bei einem Verkehrsunfall), kann der Arbeitgeber Ansprüche an den Unfallverursacher stellen. Der Arbeitgeber kann Ersatz für das fortgezahlte Entgelt und die Arbeitgeberbeiträge bei der Person, die den Schaden verursacht hat, verlangen.
Die Kündigung im Krankenstand
Wenn ein Arbeitnehmer krank geschrieben ist, kann er trotzdem von seinem Betrieb gekündigt werden. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer dürfen auch in dieser Zeit eine Kündigung aussprechen.
Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten während der Zeit einer Krankschreibung wegen seiner Krankheit oder einem Unglücksfall kündigt, wenn er ihn ohne äußerst wichtigen Grund entlässt oder wenn er sonst eine Schuld hat am Austritt des Arbeitnehmers, hat der Arbeitnehmer den Anspruch, dass sein Lohn weiter bezahlt wird, auch wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Der Betrieb muss seinem Mitarbeiter den Lohn auch für die Dauer seines Krankenstandes weiter bezahlen.
Das Entgelt muss für die gesamte Dauer der Erkrankung weiter ausbezahlt werden. Zum Entgelt gehören der Lohn, das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld.
Seit dem 01. Juli 2018 besteht in Österreich außerdem folgende gesetzliche Regelung: Wenn das Arbeitsverhältnis während eines Krankenstandes durch eine einvernehmliche Regelung gelöst wird, muss der Arbeitgeber trotzdem den Lohn seines Mitarbeiters für die Dauer der Erkrankung weiter bezahlen.
Es gibt aber auch Fälle, in denen der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach Ende des Arbeitsverhältnisses hat:
- Wenn das Arbeitsverhältnis in der Probezeit aufgelöst wird
- Wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis abläuft
- Falls der Arbeitnehmer selbst kündigt
- Bei einer berechtigten Entlassung mit einem triftigen Grund
- Bei einem vorzeitigen Austritt, der nicht richtig begründet wird