Das Karenzgeld kann erst dann beantragt werden, wenn ein Kind geboren wurde.
Ein Elternteil kann für einige Monate oder Jahre in Mutterschutz gehen und eine arbeitsfreie Zeit beantragen. Während der Elternzeit können sich die Eltern umfassend um das Wohlergehen des geborenen Kindes kümmern. Die Bürger in Österreich können aus unterschiedlichen Modellen auswählen, wenn sie das Karenzgeld beantragen wollen.
Im Jahr 2019 wurden die Gesetze für das Karenzgeld aktualisiert und mit neuen Regelungen erweitert. In diesem Ratgeber bekommen die Leser wichtige Informationen rund um das Karenzgeld 2019 in Österreich.
Das Karenzgeld wird auch als das Kinderbetreuungsgeld bezeichnet. Jeder Elternteil kann sich für ein bestimmtes Modell entscheiden. Wenn eine Variante von den Eltern gewählte wurde, dann darf diese Variante nicht mehr geändert werden. Die Eltern sollten sich vor der Antragstellung gründlich überlegen, welches Modell am besten für die ganze Familie ist.
Wer kann das Karenzgeld in Österreich erfolgreich beantragen?
Wenn ein Kind geboren wurde, dann können die Eltern eine Karenzzeit beantragen lassen. Während dieser Zeit müssen die Eltern nicht arbeiten gehen und können sich voll und ganz auf das Kind konzentrieren. Mit dem Karenzgeld wird den Bürgern aus Österreich ein monatlicher Geldbetrag überwiesen, mit welchem die Miete und sonstige Rechnungen bezahlt werden.
Zudem können die Eltern während der Elternzeit zur Ruhe kommen und sich erholen. Die Eltern dürfen aus mehreren Modellen auswählen, wenn sie sich für das Karenzgeld entscheiden. Außerdem sollten sich beide Elternteile gut überlegen, welches Modell am besten zu ihnen und der Familiensituation passt. Dabei können sowohl der Vater als auch die Mutter ein eigenes Modell für die Karenzzeit auswählen und beantragen.
Momentan stehen den Eltern fünf unterschiedliche Modelle zur Verfügung. Je kürzer die Karenz ist, desto größer fällt die Geldsumme für die Eltern aus.
Welche Voraussetzungen müssen die Bürger aus Österreich erfüllen, um das Karenzgeld erhalten zu können?
Wenn sich die Eltern für das Karenzgeld oder das Kinderbetreuungsgeld entscheiden, dann müssen sie einige Voraussetzungen mitbringen. Zudem müssen die Eltern für das Kind eine Familienbeihilfe beantragen. Nur mit der Familienbeihilfe kann auch das Karenzgeld beantragt und ausgezahlt werden.
Zur weiteren Voraussetzungen gehört das Zusammenleben von Kind und dem betreuenden Elternteil. Die Eltern müssen also bei der Antragstellung den Hauptwohnsitz vom Kind angeben. Zudem haben nur die Bürger aus Österreich Anspruch auf das Karenzgeld oder das Kinderbetreuungsgeld. Der Lebensmittelpunkt der Eltern und des Kindes muss sich in Österreich befinden.
Bei Angehörigen der anderen Länder müssen weiteren Dokumente und Nachweise bei den entsprechenden Stellen eingereicht werden.
Dürfen die Eltern während der Karenzzeit nebenbei arbeiten?
Die Eltern, welche Karenzgeld beziehen, dürfen nebenbei arbeiten und Geld verdienen. Allerdings darf der Verdienst dabei eine gewisse Grenze nicht überschreiten.Die genaue Höhe dieser Grenze wird jedes Jahr aktualisiert. Die Eltern sollten sich also jedes Jahr neu informieren, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
In der Regel dürfen die beide Elternteile ungefähr 425 Euro im Monat dazu verdienen. In einem Kalenderjahr kann der betreuende Elternteil jedoch maximal 16,200 Euro nebenbei verdienen.
Zudem muss die werdende Mutter während der Schwangerschaft wichtige Pflichtuntersuchungen wahrnehmen. Wenn die Geburt bereits stattgefunden hat, dann muss die Mutter zu weiteren fünf Untersuchungen erscheinen. Wenn die Mutter diese Untersuchungen nicht wahrnimmt, dann kann das Karenzgeld halbiert oder ganz gestrichen werden. Wenn die Eltern die vollständige Summe vom Karenzgeld beziehen wollen, dann sollten sie die Pflichtuntersuchungen ernst nehmen.
Tipp: Einen Überblick zum Thema Karenzmodelle in Österreich gibt es auch im Ratgeber bei Business Mamas.
Welche Karenzgeld-Modelle stehen den Eltern zur Verfügung?
Wenn ein Kind geboren wurde, dann dürfen die Eltern aus fünf verschiedenen Modellen auswählen. Vor jeder Antragstellung sollten sich die Eltern gut überlegen, welche Variante die beste für sie und das Kind ist. Bei vier Modellen handelt es sich um Pauschalvarianten, bei denen unterschiedliche Längen zu beachten sind. Zudem können die Eltern das spezielle Modell des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes wählen. Ein Elternteil kann nur eine Variante auswählen.
Wenn das Karenz-Modell ausgesucht wurde, dann kann es in der Regel nicht mehr geändert werden. Die Eltern können die ausgesuchte Variante nur während der ersten vierzehn Tage ab der Antragstellung umändern. Falls während der Karenzzeit eine erneute Schwangerschaft auftreten sollte, dann wird das Karenzgeld für das ältere Kind gestrichen. Die Eltern müssen in diesem Fall einen neuen Antrag auf das Karenzgeld für das jüngere Kind stellen.
Wenn der Antrag vergessen und nicht rechtzeitig eingereicht wird, dann verfällt der Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld. In manchen Fällen können die Eltern einen Härtefall beantragen und bis zu zwei Monate länger das Karenzgeld erhalten. Bei einem Härtefall handelt es sich um Alleinerziehende mit niedrigen Einkünften.
Was müssen die Eltern bei der Pauschalvariante 12+2 beachten?
Bei dieser Variante handelt es sich um ein Karenz-Modell mit der kürzesten Dauer. In diesem Fall kann ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld bis zum zwölften Lebensmonat des Kindes erhalten.
Wenn beide Elternteile das Karenzgeld bekommen, dann wird bei dieser Variante das Karenzgeld bis zu vierzehnten Lebensmonat ausgezahlt. Bei diesem Modell können die Eltern mit einer täglichen Auszahlung von 33 Euro rechnen.
Wenn ein Mehrlingskind-Zuschlag berechnet wird, dann können die Eltern mit einem täglichen Zuschlag von 16,50 Euro rechnen.
Was sollten die Eltern bei der Pauschalvariante 15+3 berücksichtigen?
Wenn sich ein Elternteil für dieses Modell entscheidet, dann wird das Karenzgeld bis zum fünfzehnten Lebensmonat des Kindes ausbezahlt. Wenn beide Elternteile dieses Modell auswählen, dann verlängert sich die Auszahlung bis zum achtzehnten Lebensmonat des Kindes.
Mit welchen Summen können die Eltern bei dem Kinderbetreuungsgeld rechnen?
In der Regel bekommen die Eltern jeden Tag ungefähr 26,60 Euro ausgezahlt. Wenn die Eltern einen Mehrlingskind-Zuschlag erhalten, dann können sie mit einem Zuschlag von etwa 13,30 Euro rechnen.
Wenn sich die Eltern für die Pauschalvariante 20+4 entscheiden, dann können sie das Karenzgeld bis zum zwanzigsten Lebensmonat des Kindes beziehen. Wenn es sich um zwei betreuende Elternteile handelt, dann wird da Karenzgeld sogar bis zum vierundzwanzigsten Lebensmonat des Kindes angerechnet. Bei diesem Modell wird den Eltern jeden Tag 20,80 Euro ausgezahlt. Wenn ein Mehrlingskind-Anspruch besteht, dann bekommen die Eltern jeden Tag einen Zuschlag in Höhe von 10,40 Euro angerechnet.
Wie lange dürfen die Eltern das Karenzgeld beziehen?
Beim längsten Karenzmodell bekommen die Eltern maximal 36 Monate lang das Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt. Zu diesem Karenzmodell gehört die Pauschalvariante 30+6. Wenn nur ein Elternteil das Kind betreut, dann wird das Karenzgeld bis zum dreißigsten Lebensmonat des Kindes ausbezahlt. Wenn beide Elternteil das Kind betreuen, dann wird das Kinderbetreuungsgeld bis zum sechsunddreißigsten Lebensmonat des Kindes angerechnet.
Wenn sich die Eltern für dieses Modell entscheiden, dann müssen sie mit den geringsten Beiträgen rechnen. Bei dieser Variante bekommen die Eltern jeden Tag 14,53 Euro ausbezahlt. Wenn ein Anspruch auf ein Mehrlingskind-Zuschlag besteht, dann werden den Eltern jeden Tag zusätzlich 7,27 Euro angerechnet.
Die Eltern haben jederzeit die Möglichkeit, einen Online-Rechner zu nutzen und das beste Modell für die ganze Familie zu finden.