Beim Familien Bonus 2019, beim bzw. beim FB plus geht es um einen Absatzbetrag. Dieser Absatzbetrag ersetzt die Möglichkeit, bei Kindern die Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag von der Steuer abzusetzen.
Es ist möglich, den Familienbonus plus wirksam zu machen, wenn dafür ein Antrag gestellt wird. Anschließend wird dieser entsprechend gewährt. Den Bonus kann man entweder über die Lohnverrechnung monatlich oder einmal jährlich über die Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
Familienbonus Plus 2019 Rechner in Österreich
Für die aktuelle und korrekte Berechnung kann der Familienbonus Plus Rechner 2019 für Österreich genutzt werden, dieser ist auf https://rechner.cpulohn.at/bmf.gv.at/familienbonusplus/#bruttoNetto_familienbonus kostenlos zur Verfügung.
Die Höhe des Familienbonus plus
Bis zum 18. Geburtstag:
Pro Monat ist es möglich, den Familienbonus plus mit 125 Euro für jedes Kind oder jährlich mit 1500 Euro für jedes Kind wahrzunehmen
Nach dem 18. Geburtstag:
Für jedes Kind nach dem 18. Geburtstag beträgt der Familienbonus plus Betrag monatlich 41,68 jährlich 500,16 Euro
Welche Voraussetzungen müssen für den Familienbonus plus gelten?
Wichtig ist, dass für das Kind für den Familienbonus plus eine Familienbeihilfe bezogen wird. Außerdem muss das Kind einen permanenten ständigen Aufenthalt in der Europäischen Union, in der Schweiz oder in der EWR haben. Außerhalb der Schweiz, der Europäischen Union und der EWR wird kein Familienbonus gewährleistet.
Wie wird der Familienbonus plus zwischen den Eltern aufgeteilt?
Beim Familienbonus plus gibt es eine Wahlfreiheit. Dadurch wird den Eltern ein entsprechender Spielraum als steuerlicher Vorteil gewährleistet, der optimal genutzt werden kann. Wenn mehrere Kinder vorhanden sind, kann von den Eltern die Entscheidung getroffen werden, welche Variante für welches Kind gewählt wird.
Es ist zum Beispiel möglich, die Hälfte für ein Kind zu beanspruchen. Auch dann, wenn die Eltern getrennt leben besteht die Wahlfreiheit für den Familienbonus plus. Wenn die Verhältnisse gleich bleiben, ist es nötig, den Familienbonus plus einheitlich zu beantragen.
Welche Varianten für die Aufteilung gibt es?
Wenn die Eltern im gemeinsamen Haushalt in einer Partnerschaft leben:
- 1. beide Eltern beantragen jeweils die Hälfte zweitens
- 2. ein Elternteil beantragt die ganzen 100 %
Den Familienbonus kann der leibliche Elternteil, der nicht die Familienbeihilfe bezieht dann bekommen, wenn eine Lebensgemeinschaft besteht. Diese muss allerdings bereits seit mehr als sechs Monaten existieren. Diese sechsmonatige Frist gilt nicht bei eingetragenen Partnerschaften oder bei Ehen.
Tipp: Weitere Fragen und Antworten zum Thema Familienbonus Plus 2019 in Österreich gibt es im Ratgeber vom Förderportal.
Wenn die Eltern getrennt leben und ein Unterhaltsabsatzbetrag sehr gebührt wird
- 1. beide Eltern beantragen jeweils 50 %
- 2. ein Elternteil, der Unterhalt leistet beantragt 100 %
- 3. derjenige, der die Familienhilfe bekommt beantragt 100 %
Nur für die Monate, in denen der Unterhaltsabsatzbetrag gebührt wird steht dem unterhaltsleistenden Elternteil auch der Familienbonus zu.
Wenn es keine Einigung für die Aufteilung gibt
So Ferne keine Einigung über die Aufteilung des Familienbonus plus möglich ist oder besteht, dann gebühren in solchen Fällen beiden Elternteilen jeweils 50 %. Es ist nicht möglich, über das System dem ehemaligen Partner etwas auszuwischen, denn hier gibt es keinen Platz für Rache.
Wenn von einem Elternteil bei getrennt lebenden Eltern der ganze Familienbonus beantragt wird und der andere Elternteil beantragt die andere Hälfte muss Ersterer mit einer Rückzahlung der Steuern rechnen.
Lösung für Alleinerziehende
In Österreich gehört der Familienbonus plus zu den bekanntesten Leistungen im Sozialbereich. Dieser Bonus hilft dabei, dass jedem Kind jährlich bis zu 1500 Euro an Steuern eingespart werden können.
Wer einen online Rechner für den Familienbonus plus nutzen möchte, hat dafür die Gelegenheit im Internet. So ist es möglich, die Steuerersparnis per Mausklick zu berechnen. Die Beantragung von einem Familienbonus ist relativ einfach.
Weshalb Österreich einen Familienbonus gewährt
Einen Familienbonus erhalten in Österreich jene Familien, die Kinder haben, welche dadurch einen Beitrag leisten. Familien bezahlen Steuern, andererseits erziehen sie Kinder, die für die Zukunft besonders wichtig sind.
Zum Jahr 2019 wurde der Familienbonus plus erneuert. Dadurch erhält ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin, die einer Beschäftigung nachgeht eine spürbare Entlastung.
Österreichweit sind vom Familienbonus plus ca. 950 000 Familien betroffen und werden durch diesen Bonus entlastet. Entsprechend kommt dieser 1,6 Millionen Kindern zugute. Der Staat bietet seinen Bürgern dadurch eine Steuerbefreiung von bis zu 1,5 Milliarden Euro an.
Der Antrag für den Familienbonus plus
Jene, die sich dafür interessieren, den Familienbonus plus zu erhalten, können dies über die Lohnverrechnung und den Arbeitgebern machen. Alternativ kann die Steuererklärung jährlich dafür genutzt werden. Wer über den Arbeitgeber und die Lohnverrechnung den Familienbonus aktivieren möchte, muss dafür das entsprechende Formular ausfüllen und dem Arbeitgeber vorlegen.
Das Formular E 30 ist seit Dezember 2018 erhältlich und kann heruntergeladen werden. Dafür ist die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen die Anlaufstelle. Außerdem ist es möglich, das Formular direkt über das Finanzamt zu beantragen. Sollte der Bonus im Rahmen der Steuer geltend gemacht werden ist zusätzlich die Beilage in Form des LK1 Formulars nötig.
Quelle: https://www.finanzer.at/familienbonus-plus/
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Familienbonus
Arbeitslose in Österreich erhalten ohnehin einen Zuschlag von 350 Euro monatlich. Prognosen zufolge gibt es in Österreich höchst wahrscheinlich bis zu 80 % der Familie, die den Familienbonus komplett ausschöpfen werden.
Familien in Österreich, die einer Arbeit nachgehen und mindestens ein Kind haben, profitieren vom Familienbonus plus Programm immens. Beträgt der Bruttolohn mindestens 1700 Euro im Monat, kann der Bonus viel ausmachen.
Arbeitslose Personen profitieren nicht vom Familienbonus. Dasselbe gilt für jene, die ein sehr niedriges Einkommen haben. Der Hintergrund dazu ist, dass solche Familienkreise meist auch von anderen sozialen Leistungen gelten in Österreich profitieren.
Weitere Quellen und Informationen zum Familienbonus Plus 2019 in Österreich
- https://www.eltern-forum.at/ratgeber-news/familienbonus/
- http://www.steirischeroeaab.at/2018/09/familienbonus-plus-fragen-und-antworten/ – Fragen & Antworten zum Familienbonus
- https://www.vol.at/familienbonus-ab-2019-eingefuehrt-so-viel-erhalten-sie-netto/5823420
- https://www.vknn.at/familienbonus-plus/
- https://www.finanz-blog.at/10/14/familienbonus-plus/4492.html
- https://www.mytoday.at/familienbonus-plus/
- https://www.fgg.at/familienbonus-plus/
- https://www.geldjournal.at/familienbonus-plus-2018-rechner-und-alle-informationen-fuer-familien-und-alleinerzieher/
- http://www.geldmarie.at/steuern/familienbonus.html
- https://www.vienna.at/wichtige-fragen-und-antworten-zum-familienbonus/5849054
- https://fidas.at/erste-details-zum-familienbonus-plus/
- https://www.vorlagenportal.at/was-bringt-der-familienbonus-plus-ab-2019/
- https://www.bmf.gv.at/top-themen/familienbonusplus.html
- familienbonusplus.at – Infos, Familienbonus Rechner
- https://www.kinder-ratgeber.at/familienbonus-plus-rechner-informationen/
- https://www.spz.at/familienbonus/
- https://www.buerofuerfrauenfragen.at/familienbonus-in-oesterreich-steuerentlastung-fuer-familien/