Fliegen Ausländer in Österreich legal?

Für ausländische Piloten gelten bei Inbetriebnahme eines Luftfahrzeuges (HG/PG) in Österreich natürlich die in Österreich geltenden Rechtsgrundlagen.

Dabei sind folgende Bereiche zu beachten:

Lizenz
Es ist eine
Österreichische Lizenz erforderlich. Ausgenommen davon sind nur Piloten mit einer Deutschen oder Schweizer Lizenz, weil mit diesen Ländern ein Abkommen geschlossen worden ist durch das deren Lizenzen anerkannt sind.
Für alle anderen Ausländer gilt das nicht und auch eine IPPI-Card hilft nicht, weil die IPPI-Card in Österreich keinen rechtlichen Status besitzt.

Gerätezulassung
Die Geräte müssen allen in Österreich durch die ZLLV 2005 vorgegebenen Auflagen entsprechen.

Luftverkehrsregeln
Es müssen von allen Piloten die in Österreich geltenden Luftverkehrsregeln eingehalten werden.

Versicherung
Es ist eine Pflichthaftpflichtversicherung bei Sologeräten und zusätzlich eine Passagierhaftpflichtversicherung bei Tandemgeräten vorgeschrieben.

Gewerbliche Tandemflüge dürfen nur von Unternehmen durchgeführt werden, die in das österreichische Register eingetragen sind und eine Beförderungsbewilligung sowie eine österreichische Betriebsaufnahmebewilligung besitzen.
Wie weit das mit der Erwerbs- und Nierderlassungsfreiheit der EU im Einklang steht ist fraglich.

Allgemein kann gesagt werden, dass die meisten ausländischen Piloten in irgendeiner Weise "illegal" in Österreich fliegen. Was aber anscheinend keine Rolle spielt, weil der ÖAeC als Veranstalter oder "Schirmherr" internationaler Bewerbe auftritt obwohl er als Beauftragter wissen müsste, dass die meisten daran teilnehmenden ausländischen Piloten in mindestens einem Bereich nicht die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Auch hier zeigt sich das rechtliche Chaos und die damit verbundene Rechtsunsicherheit. Im Falle eines "worst case" kann es für den betroffenen Piloten deshalb unangenehme Regressforderungen seines Versicherers geben.
Zum Schluss sein noch angemerkt, dass auch österreichische HG/PG-Piloten in Österreich nicht "legal" fliegen, weil der ÖAeC seine Pflichten als Beauftragter nicht wahrgenommen hat und es keine rechtsgültig zugelassenen Geräte gibt. Details dazu auch hier. Die neue ZLLV hätte bei einer überlegten Novelle die Möglichkeit geboten hier wenigstens teilweise zu entwirren.
W.K.
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