2009-11-16

Der ÖAeC informiert auf seiner Webseite wieder zur IPPI-Card und verweist dabei auf die Webseite der FAI.
Gleichzeitig bietet er zum download einen Antrag zum Erwerb der IPPI-Card an. Eine gute Geschäftsidee?

Das FFM hat schon vor Jahren darauf hingewiesen, dass die IPPI-Card einer österreichischen HG/PG Lizenz nicht zur rechtlichen Gültigkeit dieser Lizenzen im Ausland verhelfen kann. Die IPPI-Card ist nur eine in englischer Sprache gehaltene Bestätigung der FAI darüber, dass der betreffende Pilot eine entsprechende Lizenz des Ausstellerlandes (dieser Lizenz) besitzt.
Bereits die Bezeichnung der IPPI-Card drückt das aus.
"The International Pilot Proficiency Information"

Die IPPI-Card könnte nur dann zu einer rechtlichen Gültigkeit einer Lizenz im Ausland verhelfen, wenn die IPPI-Card in dem betreffenden Land gesetzlich verankert wäre. Die "Anerkennung" der IPPI-Card durch nationale Verbände hat keine rechtliche Auswirkung auf behördlich ausgestellte Lizenzen.

In Ländern, in denen eine nationale Lizenz vorgeschrieben wird, kann daher ohne diese Voraussetzung die IPPI Card einer ausländischen Lizenz nicht zur rechtlichen Gültigkeit verhelfen.

Auch wenn das in vielen Ländern bisher einfach toleriert wird, könnte im Falle eines worst case eine Versicherung diesen Rechtsmangel aufgreifen und der Pilot könnte eventuell Regressforderungen ausgesetzt sein.

Andererseits kann der Nichtbesitz einer IPPI-Card keine nachteiligen rechtlichen Konsequenzen auslösen. Die IPPI-Card ist ein rechtlich wertloses Stück Papier, solange sie nicht gesetzlich verankert ist. Der Kauf einer IPPI-Card daher hinausgeworfenes Geld.
Wer ein Land kennt, in dem die IPPI-Card gesetzlich verankert ist, soll uns bitte das Land und die Rechtsgrundlage nennen.

Das FFM hat bereits früher hier über die IPPI-Card berichtet.
W.K.