2009-06-25 Updates werden am Ende des Artikels angefügt

Der Begutachtungsentwurf der ZLLV 2009 muss aus folgenden Gründen unbedingt überarbeitet und geändert werden. Dazu ist ja ein Begutachtungsverfahren vorgesehen und auch eingeleitet worden.

Die für HG/PG vorgesehenen Regelungen in der ZLLV 2009 belasten sowohl Hersteller als auch Händler und nicht zuletzt auch die Piloten mit mehr bürokratischem Aufwand als bisher gehandhabt.

Auch im motorlosen Bereich kann von einer tatsächlichen Entbürokratisierung und Vereinfachung nicht gesprochen werden. Nur ein Detail von vielen wird auch in beigefügtem Schreiben an das BMVIT erwähnt.

Im motorisierten Bereich, der eigentlich nur 8 Paragrafen umfasst, werden durch Verweise auf 19(!) Paragrafen außerhalb des Abschnitt VII Regelungen herangezogen, wie sie für Luftfahrzeuge bis zum Jumbo-Jet anzuwenden sind. Diese Regelungen sind für die einfache Tuchfliegerei weit überzogen und deshalb nicht erforderlich.
Von Vereinfachung also auch hier keine Rede.

Zusätzlich sind weite Bereiche im Begutachtungsentwurf unvollziehbar und auch aus diesem (und mehreren anderen Gründen) verfassungswidrig.

Beim vorliegenden Entwurf zur ZLLV 2009 handelt es sich nur um eine Fortsetzung der schon seit Beginn üblichen überflüssigen und sinnlosen Reguliererei im Bereich HG/PG. Seit 1995 wurden Regeln für Hänge- und Paragleiter in bereits bestehende Regeln der übrigen Luftfahrt eingebaut.

Kaum eine dieser Bestimmungen wurden jedoch vollzogen, ausgenommen jene Teile, die für irgendwen finanzielle Vorteile gebracht haben - siehe den früher zum Chashinstrument verkommenen Checkflug und das sinnlose "Sonderlufttüchtigkeitszeugnis" für Doppelsitzer - um nur zwei Beispiele zu nennen.

So hat, wie hier im FFM schon an mehreren Stellen beschrieben, der Aeroclub bis heute seine Aufgaben der Übertragungsverordnung BGBL 394/1994 nicht erfüllt, was am Ministerium spurlos vorbei gegangen ist. Es gab bis Juli 2008 keine rechtsgültig zugelassenen Geräte (eigentlich gibt es diese bis heute nicht) und viele andere Dinge mehr. Das mit Wissen des Ministeriums versandte Beschwichtigungsschreiben des Dr. Schmautzer an die Tiroler Landesregierung verbreitet nur in juristisch unhaltbarer Weise
weiterhin die Unwahrheit. Die Geräte haben keine rechtsgültige Zulassung, auch wenn man noch so oft das Gegenteil behauptet.

Da es im Sinne aller Betroffenen ist, nun endlich größtmögliche Rechtssicherheit durch einfache und handhabbare Regelungen zu gewährleisten, ist hier dringender Handlungsbedarf gegeben.

Die PMA hat deshalb innerhalb offener Begutachtungsfrist ihre Bedenken angemeldet und ihre Mitarbeit an der ZLLV 2009 angeboten, das Schreiben an das Ministerium ist hier zu lesen.

Es ist zu hoffen, dass man das Angebot zur kostenlosen Mitarbeit annimmt und innerhalb des ÖAeC und des Ministeriums endlich persönliche Animositäten im Sinne der Sache beiseite lässt.

Update 2009-07-06

Am 3. Juli ging ein weiteres Schreiben der PMA an das Bundesministerium. Es dient der Klarstellung, dass das oberstes Ziel der Initiative eine völlige und damit echte Entbürokratisierung der ZLLV ist. Hier das Schreiben an das Ministerium.

W.K.

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