2009-05-11
Hallo Fliegerfreunde!

Mich hat soeben wieder ein Schreiben eines Fliegerkameraden zur angeblichen Transponderpflicht erreicht.

Das im Anschluss angefügte Schreiben des Bundessektionsleiters Herbert Siess ist als schlechter Witz zu bezeichnen, weil es gar keine Transponderpflicht zum Aufheben gab.

Übrigens ist dazu noch zu sagen, dass man mich als trottelhaft und dümmlich bezeichnet hat, als ich im Freiflieger-Magazin geschrieben habe, dass es diese Transponderpflicht aus oben genannten Gründen nicht gibt, weil es eine Gefährdung der Piloten darstellen würde, das zu behaupten.

Nun gibt es sie "nicht mehr" und nun ist es auch nicht mehr gefährlich.

Gehts noch?

Dazu, dass die Austro Control nun eine Transponderpflicht "aufhebt" die sie gar nicht berechtigt und ermächtigt war, mittels eines Informationsmittels (nämlich einem AIC) einzuführen, möchte ich mich gar nicht näher äußern.

Siehe dazu das hier schon früher veröffentlichte Schreiben
eines Grazer Juristen, nämlich Herrn

Mag. Joachim J. Janezic
Spezialisierung: Flight Crew Licensing (ZLPV, JAR-FCL)
Lebenslauf: Rechtsanwalt in Graz, Gründungspartner der Janezic & Schmidt-Brandstätter Rechtsanwälte OEG, Berufspilot und Herausgeber eines Lehrbuches für Luftfahrtrecht für Privatpiloten. Initiator und Koordinator des Projektes. Vorstand des Institutes für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht.

Quelle: www.luftfahrtrecht.at/autoren/uebersicht.php

Nur soviel. Die Ausrüstung von Luftfahrzeugen ist u. a. in der ZLLV und in der LVR geregelt. Beides sind Verordnungen die von der ACG mit einem AIC weder geändert noch ergänzt werden können.

Dass man nun einen "zweiten Anlauf" gemacht hat und tatsächlich "geschickte Verhandlungen" mit der ACG geführt hat ist reif fürs Kabarett und wird nun durch die Herausgabe eines NOTAM durch die ACG geradezu peinlich getoppt.

Schade um die Zeit und das Geld das diese Verhandlungen gekostet haben. Aber das bezahlen ja die Steuerzahler, die ACG-Kunden mit Gebühren und die Aeroclubmitglieder mit ihren Mitgliedsbeiträgen.

Welche Person der ACG hat das ursprüngliche AIC veranlasst? Es ist gerade noch zu verstehen, dass man das erste AIC cancelt, dass man sich dafür beim Aeroclub in Selbstlob ergeht, ist bühnenreif.

Welche "Vertreter" des Aeroclubs haben sich hier zu "geschickten Verhandlungen" zur Aufhebung einer nicht bestehenden Transponderpflicht mit welchen Personen aus der ACG zusammen gesetzt?

Bitte vor den Vorhang!

Dass man dieses Schreiben samt Notam auch noch über einen Verteiler bundesweit an alle Vereine und Landessektionsleiter, ausgehend vom Österr. Aeroclub verteilt, ist nur noch peinlich. Nichts Besseres zu tun im Aeroclub und in der ACG? Jedes Unternehmen würde bei gleicher Geschäftsgebahrung zu Grunde gehen.

Aber die Gehälter der vielen Herren, die hier zusammen gesessen sind und über etwas geredet haben das es gar nicht gibt, müssen ja nicht auf einem freien Markt erwirtschaftet werden. Auch nicht das Gehalt der somit sinnlos beschäftigten Sekretärin die dieses lächerliche "Selbstlobschreiben" dann bearbeitet und versandt hat.

Da kann ich es mir nun wirklich nicht verkneifen den letzten Satz des Bundessektionsleiters nochmal zu zitieren, Zitat: "Es hat sich wieder einmal gezeigt, das nur ein starker Aero-Club solche Vorschriften abwenden kann." Zitat Ende. (Rechtschreibfehler aus dem Original übernommen)

Wirklich stark dieser ÖAeC!

Diese Posse wäre zum Lachen, wenn es nicht so traurig wäre. In Zeiten der weltweit größten Krise seit Jahrzehnten sollten die Ressourcen der Verwaltung und damit unsere Steuergelder, oder die Mitgliedsbeiträge der Piloten wirklich sinnvoller und effizienter eingesetzt werden.

Hier das Schreiben des BSL Herbert Siess und im Anschluss das Notam:

Liebe Fliegerfreunde!
Nach geschickten Verhandlungen mit der Austrocontrol, durch Vertreter des Österreichischen Aeroclubs, ist es im zweiten Anlauf gelungen die Transponderpflicht im Luftraum E für Mot. Hänge und Paragleiter wieder aufzuheben.
Wir müssen natürlich achten das es auch in der kommenden Luftraumnovelle 2010 so bleibt.
Es hat sich wieder einmal gezeigt, das nur ein starker Aero-Club solche Vorschriften abwenden kann.
Nochmals vielen Dank.

BSL Herbert Siess
www.aeroclub.at
ZVR-770691831
Verteiler HG/PG: Vereine, LSL, Sektion, Allgem. Infos
Link ACG www.austrocontrol.at/content/atm/AIS/Products/pib/pib.shtml

Anmerkung: Es wird nicht der Luftraum novelliert, sondern die Luftverkehrsregeln.

Hier ist das Notam:

RAC: B) 0905070742 C) PERM (A0437/09)
E) IN ACCORDANCE WITH AND AS DEVIATION FROM AMENDMENT 27 OF ICAO
ANNEX 6 AEROPLANES (A POWER-DRIVEN HEAVIER-THAN-AIR AIRCRAFT,
DERIVING ITS LIFT IN FLIGHT CHIEFLY FROM AERODYNAMIC REACTIONS ON
SURFACES WHICH REMAIN FIXED UNDER GIVEN CONDITIONS OF FLIGHT)
OPERATING AS VFR FLIGHTS WITHIN 'AIRSPACE E' SHALL BE EQUIPPED WITH
A PRESSURE ALTITUDE ENCODING TRANSPONDER. UNLESS OTHERWISE
INSTRUCTED BY ATS UNITS PILOTS SHALL SET TRANSPONDER TO CODE 7000
INCLUDING ALTITUDE TRANSMISSION.
EXEMPTED FROM THIS REGULATION ARE GLIDERS WITH RETRACTABLE ENGINE
UNITS FOR LIFT ASSISTANCE FOR THE DURATION OF THE ENGINE RUNNING
TIME AS WELL AS OTHER FLIGHTS WITH PERMISSION OF THE RELEVANT ATS
UNIT.
LIST OF ECEPTIONS:
1. GLIDERS WITH RETRACTABLE ENGINE UNITS FOR LIFT ASSISTANCE FOR
THE DURATION OF THE ENGINE RUNNING TIME
2. FLIGHTS WITHIN FOLLOWING AREAS (AIRSPACE E)
2.1. FOLLOWING PARTS OFTHE TMA LOWL
AREA LOLO FROM GND UP TO 3000FT MSL WITHIN
N482133 E0141524 - N482152 E0142516 - N481722 E0142209 -
N481719 E0142027 - N482133 E0141524 -
AREA LOLU-LOLC-LOLM FROM GND UP TO 6000FT MSL WITHIN
N480000 E0140904 - N475913 E0141259 - N475000 E0142300 -
N475230 E0135030 - N475204 E0133125 - N475219 E0133125 -
N480000 E0140904 -
2.2. FOLLOWING PARTS OF THE TMA LOWK
AN AREA WITH RADIUS 3 NM AROUND ARP LOKF N464232 E0140438 FROM
GND UP TO 4000FT MSL AN AREA WITH RADIUS 3 NM AROUND ARP LOKG N463159 E0141954 FROM
GND UP TO 4000FT MSL
AN AREA WITH RADIUS 3 NM AROUND ARP LOKR N464430 E0142425 FROM
GND UP TO 4000FT MSL
2.3. FOLLOWING PART OF THE TMA LOWW
AREA LOAN FROM GND UP TO 5500FT MSL WITHIN
N475406.2556 E0161029.5254- COUNTERCLOCKWISE ALONG ARC D-22 FMD
TO N475057.4220 E0161417.8900 - N474221.0191 E0161055.2579-
CLOCKWISE ALONG ARC D-30 FMD TO N475403.5549 E0155657.8876 -
N475406.2556 E0161029.5254
3. AIRCRAFT WITH PERMISSION OF THE RELEVANT ATS UNIT
NOTE: THIS NOTAM CANCELS AIC A 3/09

Wers nicht versteht, sollte bedenken: Wir sind PILOTEN und müssen Englisch verstehen.

UPDATE 2009-05-13 (Zusätzlich oben im Text Präzisierungen)

Auf die dieser Veröffentlichung erfolgte Reaktion des Bereichsleiters Willibald Stocker, auf der Webseite des ÖAeC, muss gesondert in einem eigenen Artikel eingegangen werden. Er geht dort mit seinen Verbalinjurien noch einen Schritt weiter als er bereits im Artikel Zum Informationsstil des Österreichischen Aeroclub gegangen ist.
W.K.
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