| Unsere Juristen haben uns erklärt, dass hinsichtlich der öffentlichen Nennung des Firmennamens eine sorgfältige Güterabwägung erforderlich ist: Das öffentliche Interesse und Sicherheitsbelange einerseits, mögliche gravierende geschäftliche Konsequenzen für den Betrieb andererseits. |
Einer der drei Rechtsanwälte, auf den sich der DHV nach eigenem Bekunden stützt, ist derjenige des Checkbetriebs!
In Wahrheit ist der DHV zu keinerlei Güterabwägung verpflichtet. Zumindest jede Nichtbehörde (der DHV handelt hier als Verein, nicht als Beauftragter!) kann jeden zutreffenden Sachverhalt öffentlich machen, ohne dass das strafbar oder Schadensersatzpflichtig wäre. Der DHV muss den Betrieb sogar nennen, wenn die Sicherheit und die Interessenvertretung von Piloten sein Daseinszweck ist.
Unsere Rechtsauffassung deckt sich mit der Tatsache, dass die Stiftung Warentest oder der ADAC nicht nur Tests mit Namensnennung veröffentlichen, sondern darüber hinaus auch außerhalb von Tests "Schwarze Schafe" namhaft machen. Gelegentlich kommt es dabei zwar zu gerichtlichem Streit - aber wenn die negativen Behauptungen beweisbar sind oder zumindest auf wissenschaftlicher Grundlage beruhen, ist alles gut.
Über den Checkbetrieb-Anwalt erübrigt sich jedes weitere Wort, der ist Interessenvertreter. Wie die fehlerhafte Rechtsauffassung der beiden DHV-Anwälte entstand, wissen wir nicht. Vielleicht verfingen sie sich in der Ämter- und Funktionshäufung des DHV und meinten, er handele hier als behördlich Beauftragter.
Wenn die Paraglider Manufacturers Association (PMA) versuchen würde, einen Hersteller zu decken, könnte man das als Interessenwahrung akzeptieren. Im Gegensatz dazu hat der DHV ausschließlich die Sicherheitsinteressen der Piloten zu wahren! Kunden dieses Betriebes wären gut beraten, Ihren Schirm genauer anschauen, bevor sie wieder in die Luft gehen. Die unsägliche Verfilzung des DHV mit kommerziellen Interessen verhindert diese gezielte und möglicherweise lebensrettende Nachschau!
Ein Pilotenverband sollte solche Informationen weitergeben, damit sich jeder überlegen kann, wen er mit Arbeiten beauftragt, von denen sein Leben abhängt. "Erhebliche geschäftliche Nachteile für den Betrieb", in dem der Fehler organisatorisch überhaupt möglich war und sogar aufgetreten ist, sollten nicht bedauert sondern als heilsames Druckmittel für die gesamte Branche verstanden werden. Wenn sich das "Schwarze Schaf" in der Herde möglicherweise korrekt arbeitender Mitbewerber versteckt, werden alle dem Verdacht ausgesetzt.
War der betroffene Betrieb eigentlich vom DHV "anerkannt"? Wenn ja, welchen Wert hatte das dann?
Inzwischen muss man sogar fragen, welchen Wert und welche Legitimation der Zwang zum 2-Jahres-Check hat, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass im Einzelfall nicht nur kein Sicherheitsgewinn damit verbunden ist, sondern eine schwere Gefährdung. Ich empfehle diese Argumentationslinie, falls jemand wegen eines überzogenen Checks in Schwierigkeiten gerät.
Werner Holtfreter
Werner Holtfreter schrieb:
| War der betroffene Betrieb eigentlich vom DHV "anerkannt"? Wenn ja, welchen Wert hatte das dann? |
Den Wert solcher "Anerkennungen" kann man auch beim Bericht zum Unfall am Hallstättersee erkennen (hier unter dem Link Unfallbericht oder Werbung? zu lesen). Dort schrieb Karl Slezak in seinem Unfallbericht:
| Der Trainingsbetrieb ist nach Qualitätsmanagement-Maßstäben organisiert. |
Das dort angebotene Sicherheitstraining ist DHV-anerkannt! Man wirbt dort sogar mit einer "Aeroclub-Anerkennung" obwohl es eine solche nicht gibt.
Leider nimmt man es beim Sky Club Austria nicht nur in diesem einem Fall mit der Wahrheit nicht so genau. Walter Schrempf behauptet auch, er wäre der einzige vom Ministerium genehmigte Betrieb, der Checks durchführen dürfte. Die offizielle Liste des Aeroclub sagt etwas anderes (dritter Artikel von oben mit angeschlossener Liste der berechtigten Betriebe).
Nebenbei widerspricht es dem Ehrenkodex der Sachverständigen, (letzter Absatz 1.7) seine Sachverständigentätigkeit in Werbeaussagen zu verwenden, wenn auf der Homepage des Sky Club Austria zu lesen ist:
| Walter Schrempf (allgemein beeideter, gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Flugbetrieb und Luftfahrzeugtechnik) |
Diese Bezeichnung darf nur für den Bereich der Sachverständigentätigkeit verwendet werden.
Es stellt sich also nicht nur die Frage, welchen Wert eine "Anerkennung" durch einen Verband hat. Auch die Wertigkeit von Werbeaussagen sind in dieser Branche sehr zu hinterfragen.
W.K.
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