2009-03-17



Mit 12. März 2009 sollten per Verordnung der Bundesministerin Doris Bures neue Luftverkehrsregeln in Kraft treten.

In § 3 Abs 8 dieses Entwurfes der
Verordnung LVR 2009 (auf Seite 6) wird für kraftangetriebene Luftfahrzeuge schwerer als Luft das Mitführen eines Transponders vorgeschrieben.

Das heißt, dass auch motorisierte Hänge- und Paragleiter im Luftraum E ab diesem Zeitpunkt nur mit Transponder hätten betrieben werden dürfen. Zitat des § 79 dieses Verordnungsentwurfes:
§ 79. Diese Verordnung tritt mit 12. März 2009 in Kraft.

Da das Bundesgesetzblatt nicht kundgemacht worden ist, ist diese Verordnung jedoch nicht in Kraft getreten.

Das Ministerium hat auch den Österreichischen Aeroclub rechtzeitig (am 12. November 2008) über diese Änderung informiert und zur Stellungnahme bis zum 12. Dezember 2008 aufgefordert. Die Kundmachung wurde nicht wegen (fälschlich behaupteter) Stellungnahme des Österreichischen Aeroclub gestoppt, sondern deshalb, weil diese Verordnung nach EU-Recht vor ihrer Einführung der EU zur Notifikation vorgelegt werden muss. Dieses Verfahren war bis 12. März 2009 nicht abgeschlossen, weshalb die Verordnung nicht in Kraft gesetzt werden konnte. (Die Neueinführung der ZLLV verzögert sich aus dem gleichen Grund.)

Nachdem am 12. März das entsprechende Bundesgesetzblatt nicht kundgemacht worden ist, habe ich am 17. März beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes nachgefragt.

Die Auskunft lautet: Es liegt keine Änderung der angesprochenen Verordnung vor.
Hier die Email:
Sehr geehrter Herr Kepplinger!

Bei uns liegt derzeit keine Verordnung des BMVIT zur Änderung der Luftverkehrsregeln vor.

Die letzte Änderung war unter BGBl. II Nr. 91/2008.

Ich hoffe Ihnen damit ein bischen geholfen zu haben.

mit freundlichen Grüßen

Christian Wregar
Bundeskanzleramt/Verfassungsdienst, Abt. V/2a
Verwaltung des Bundesgesetzblattes
Ballhausplatz 2
A-1014 Wien
Tel: +43 1 53115/2261


Mehrere Telefongespräche mit der Austro Control und weitere Nachforschungen haben ergeben, dass das Luftfahrt-Informationsrundschreiben der ACG am 26. Februar 2009 vorauseilend im Hinblick auf die damals noch zu erwartende Herausgabe der neuen Verordnung erfolgt ist.

Das ergibt sich auch aus einem Sitzungsprototokoll der Austro Control in Klagenfurt, wo auf Seite 2 ausdrücklich auf das damals zu erwartente Inkrafttreten der LVR-Novelle im März 2009 Bezug genommen wird.
Zitat:
Transponder Mandatory Zones (TMZ)
Mit Inkrafttreten der LVR-Novelle im März kommenden Jahres wird in der Luft-
raumklasse E die Mitführung eines Transponders für kraftangetriebene LFZ (die nach Sichtflugregeln fliegen) verpflichtend. Das bedeutet, dass diese mit einem Transponder Mode C ausgerüstet sein müssen und zur Ausstrahlung des Codes 7000 inkl. Höhenübermittlung verpflichtet sind.
Ausnahmen können von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle im Einzelfall
zugelassen werden.
Hr. Kaltenhofer (HG / PG): kann es für motorisierte Paragleiter Ausnahmen geben?
Hr. Jesse: für generelle Ausnahmen müsste mit dem österr. AEROClub Kontakt
aufgenommen werden.


Die LVR-Novelle ist jedoch nicht in Kraft getreten!

Es besteht daher keine Transponderpflicht für motorisierte HG/PG und es ist zu erwarten, dass in einer neuen Verordnung für motorisierte HG/PG eine Ausnahme von der Transponderpflicht vorgesehen wird.

Die ACG (Austro Control GmbH) hat Teile aus dem Begutachtungsentwurf der Verordnung in einem Luftfahrt-Informationsrundschreiben (AIC = Aeronautical Information Circular = Circular with administrative information for aircrew) veröffentlicht. Es handelt sich bei einem AIC nicht um ein NOTAM. Die Bezeichnung "NOTAM" hat Willibald Stocker selbst und fälschlich auf seiner falschen Information hinzugefügt. Dass es sich um ein AIC handelt sieht man im rechten oberen Kästchen. Es handelt sich also um eine Information über eine nicht in Kraft getretene Verordnung

Notams und AICs erhält man im Internet gegen Entgelt und sind somit nicht allgemein zugänglich. Weiters erhält man sie auf Flugplätzen, die aber in der Regel von motorisierten HG/PG nicht benützt werden.

Informationen zu Notams kann man hier in wikipedia nachlesen.

Mit einem Luftfahrt-Informationsrundschreiben (AIC) oder einem NOTAM jedoch kann keine Transponderpflicht für motorisierte HG/PG eingeführt werden, wenn dafür keine Rechtsgrundlage (ein Gesetz oder eine Verordnung) vorhanden ist.

Die voreilige Veröffentlichung einer später nicht in Kraft getretenen Verordnung durch ein Luftfahrt-Informationsrundschreiben hat somit keine Rechtswirkung für HG/PG.

Die Ausrüstung und die Anforderungen an die Ausrüstung von Hänge- und Paragleitern und motorisierten HG/PG ist sehr zersplittert in mehreren Verordnungen geregelt. Es finden sich Vorschriften dazu in der Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung, in den hier angesprochenen Luftverkehrsregeln und sogar in der Zivilluftftahrt-Personal-Verordnung. Diese Verordnungen können nur vom zuständigen Minister als oberste Zivilluftfahrtbehörde erlassen und abgeändert werden.

Vereinfacht ausgedrückt gelten sie erst dann, wenn sie in einem Bundesgesetzblatt - gezeichnet vom zuständigen Minister - und im Amtsblatt der Wiener-Zeitung kundgemacht worden sind.

Die Veröffentlichung von einzelnen Vorschriften aus diesen Verordnungen (oder gar aus Entwürfen zu diesen Verordnungen) durch die Austro-Control G.m.b.H., haben so lange keine Rechtswirkung, solange die der Bekanntmachung durch die ACG zu Grunde liegende Verordnung selbst nicht zur Gänze ordnungsgemäß und verfassungskonform im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden ist (man beachte die Unterscheidung zwischen Veröffentlichung und Kundmachung!). Wäre es anders, dann läge die Gesetzgebung (ist auch Verordnungsgebung) bei der Austro Control G.m.b.H. Das ist in unserer Verfassung nicht vorgesehen. Ein Rechtssetzungsakt durch einen Nichtberechtigten ist mangels Rechtssetzungsbefugnis nichtig und kann nichteinmal bekämpft werden, weil er für den Verwaltungsgerichtshof nicht existiert.

Es sind demnach auch keine "intensiven Bemühungen" des Österreichischen Aeroclub erforderlich.
Zitat aus der Aeroclub-Webseite:
Die intensiven Bemühungen des Österr. Aero Club gegen die Inhalte des besagten ACG-NOTAMS laufen. Nach den jüngsten Gesprächen mit ACG Vertretern, könnte es sehr bald ein für den Flugsport befriedigendes Luftraum E Ergebnis geben! Die sofortige Bekanntgabe erfolgt selbstverständlich über unsere Funktionäre im Österreichischen Aero Club!

Der Aeroclub spricht mit (mehreren!) Organen der Austro Control über die Aufhebung einer Rechtsnorm zu deren Erlassung die ACG nicht befugt war und die, wie oben erklärt, überhaupt nicht existent ist.

Fazit: Es gibt derzeit keine Transponderpflicht für motorisierte Hänge- und Paragleiter in Österreich.

Willibald Stocker, als einer der "Verantwortlichen" im Aeroclub, hätte während der Begutachtungsfrist die entsprechende Verordnung lesen sollen, dann wäre seine jetzt veröffentlichte falsche Information samt Weiterverbreitung der "Austro-Control Ente" samt unrichtiger Bezeichnung als NOTAM überflüssig.

Auch die Seitenhiebe gegen meine Person waren somit nicht nur unsachlich sondern auch völlig überflüssig.

Willibald Stocker und der Präsident des Österreichischen Aeroclub, Alois Roppert, können ein Notam nicht von einem Luftfahrt-Informationsrundschreiben (AIC) unterscheiden und glauben, mit einem Notam könnte man Regeln einführen, die in einem Rechtsstaat nur per Gesetz oder Verordnung eingeführt werden können.

Willibald Stockers Loblied auf den OeAeC, verbunden mit Mitgliederwerbung, erscheint hier deshalb unangebracht. Zitat Stocker:
An dieser Stelle erinnere ich Euch nochmals an meinen Leitspruch: Nur zusammen sind wir stark. Darum unterstützt mit eurer Mitgliedschaft den ÖAeC.


Detail am Rande:
Wie die Verteilerliste des Informationsschreibens zeigt, scheint man im Ministerium von der Notwendigkeit überzeugt zu sein, über Änderungen im Luftrecht(!) unter anderen auch den Österreichischen Gewerkschaftsbund und die Autofahrerclubs informieren zu müssen!

Die wirklich "Verantwortlichen" aber lesen die zur Begutachtung zugesandten Verordnungsentwürfe nicht. Bereits bei der Novelle der ZLLV ist das der Fall gewesen. Mehr dazu hier.


REAKTIONEN:

Am 21. März 2009 hat Willibald Stocker diese falsche Information von der Aeroclub-Webseite ohne Kommentar entfernt.

Dafür ist die durch Willibald Stocker für den Aeroclub verbreitete nächste falsche Information auf dieser Seite weiter nach oben gerückt.

Willibald Stocker schreibt dort, Zitat:
Einige Betriebe haben bereits das dem neuesten Stand entsprechende Betriebszulassungsverfahren abgeschlossen...

Es handelte sich um kein Betriebszulassungsverfahren nach "neuestem Stand", sondern hätten diese Betriebszulassungsverfahren seit eh und je gemäß geltender ZLLV nach diesem Verfahren durchgeführt werden müssen.

Man hat es jedoch vorgezogen mit einem rechtswidrigen DHV/OeAeC-Technikreferat zusammen zu arbeiten. Sämtliche dort erfolgten Gerätezulassungen und auch die von den nicht rechtskonform zugelassenen Betrieben in Österreich durchgeführten Nachprüfungen und die von wem auch immer durchgeführten Stückprüfungen waren rechtswidrig.

Der Österr. Aeroclub war nicht im Stande die ZLLV zu vollziehen und das Ministerium ist über viele Jahre seiner Aufsichtspflicht über den Aeroclub nicht nachgekommen.

Die ZLLV steht unmittelbar vor einer Änderung und vor einer Entbürokratisierung, die sich der Aeroclub und die "Verantwortlichen Funktionäre" auf die Brust heften (wollen). Was soll also eine Bürokratisierungswelle und punktgenaue Durchführung der ZLLV kurz vor der (bereits seit Herbst 2008!) angekündigten Entbürokratisierung durch Änderung der ZLLV in diesen Bereichen?
Das, nachdem es viele Jahre anders gegangen ist und der Aeroclub sogar behauptet es wäre alles rechtens gewesen?

Am 22. März 2009 ändert Willibald Stocker seine Seite auf der Aeroclub-HP neuerlich und behauptet plötzlich wieder völlig unrichtig, es bestünde eine Transponderpflicht für motorisierte HG/PG.

Am 22. März Nachmittag ändert Willibald Stocker diese "Information" neuerlich und stellt diese Mitteilung auf die Webseite des Österreichischen Aeroclubs. Gezeichnet auch vom Präsidenten des Österreichischen Aeroclub, Alois Roppert.

Ein Kommentar zu diesen offiziellen "Aeroclub-Infomationen" durch den Bereichsleiter HG/PG, Willibald Stocker und den Präsidenten des Aeroclub, Alois Roppert, ist hier unter Zum Informationsstil des Österreichischen Aeroclub zu lesen.

Es bleibt zu hoffen, dass sich irregeleitete Motorisierte auf Grund der Falschmeldungen des OeAeC nicht nun doch einen Transponder zulegen. Der Aeroclub wäre in diesem Fall zum Schadenersatz verpflichtet.

Am 18. April 2009 ist die Falschinformation des Österreichischen Aeroclub durch Willibald Stocker zu einer angeblich bestehenden Transponderpflicht auf der Seite des Österreichischen Aeroclub noch immer zu lesen.

Die Üble Nachrede, ich wäre dümmlich und trottelhaft, sowie alle vorher dort zu lesenden unsachlichen Angriffe gegen meine Person wurden jedoch von der Webseite des Österreichischen Aeroclub entfernt.

Wer das Tatwerkzeug verschwinden lässt, macht dadurch aber die Tat nicht ungeschehen.

Am 5. Mai 2009 wurde die Rechtsansicht eines Grazer Juristen zu diesem Thema, ursprünglich veröffentlicht am 21. April 2009 im Forum des "Club Fly Hohe Wand" und ist jetz auch hier zu lesen.

Fortsetzung hier

W.K.
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