Gérard Cohen berichtet in einer Leser-E-Mail über das DHV-Verfahren zur Anerkennung einer ausländischen Lizenz:

Im Jahre 1988 bestand ich beim französischen Drachenflugverband die Passagierprüfung und erhielt eine Doppelsitzer-Fluglizenz. Zu der Zeit durften von DHV Gnaden allein DHV Fluglehrer Passagierflüge in Deutschland durchführen, so dass ich ausschließlich im Ausland flog, zumal die Flugmöglichkeiten in NRW begrenzt sind. In 20 Jahren führte ich ca. 1.000 unfallfreie Tandemflüge in Frankreich, Italien Spanien und der Schweiz durch.

Diese ungünstigen Bedingungen änderten sich jedoch in den letzten Jahren. Die DHV-Einschränkung fiel, und der F-Schlepp mit Fahrwerk und Etagengurt bot eine attraktive Flugmöglichkeit, so dass ich im Herbst 2006 meine französische Lizenz dem DHV zur Anerkennung vorlegte, da ich mit deutschem Wohnsitz eine deutsche Lizenz brauchte.

Keine 6(!) Monate später erhielt ich eine mündliche(!) Antwort: Die Bergflüge würden anerkannt, ich solle den Solo F-Schlepp-Schein machen, 10 bestätigte F-Schlepp-Tandemflüge mit einem A-Schein-Passagier durchführen, die komplette Passagierflug-Theorie mit Prüfung absolvieren und die Praxisprüfung mit Landung im 60-m-Bereich bestehen.

Eine Anerkennung hatte ich mir anders vorgestellt.

Die Praxis der mündlichen Mitteilungen hat beim DHV System, wie Horst Barthelmes mir bei der Prüfung sagte: Damit lege sich der DHV nie fest. Ich sollte bald erfahren warum.

Herbst 2007 war der F-Schlepp Solo erledigt, wobei der Krefelder Fluglehrer meine F-Schlepp-Theorie und Prüfung „vergaß“, die ich später glücklicherweise beim Fluglehrer Edward Lenzen nachholen durfte.

Anfang 2008 hatte ich ebenfalls die Passagier-Theorie und die 10 bestätigte Passagier-Übungsflüge im F-Schlepp mit Erfolg hinter mich gebracht und meldete mich zur Prüfung an, die ich großzügigerweise bei Horst Barthelmes in Lauterbach statt im weit entfernten Berlin ablegen durfte.

Ein erster Versuch Ende Mai scheiterte mit 2 Sollbruchstellen-Rissen wegen turbulenter Luft, wobei eher die geschwächten ausgedehnten Sollbruchstellen das Problem waren. Den Beweis dafür erbrachte der zweite Flug, bei dem nicht die „frische“ 100er Sollbruchstelle riss, sondern die nominell stärkere, aber vorgeschädigte 120er. Ich musste wegen niedriger Höhe zwei Außenlandungen mit meinem Atos VX durchführen, die ohne Schaden für Menschen und Material verliefen.

Mitte Juni war es soweit und ich bestand nach einem Peilflug die Prüfung, indem ich genau hinter der ersten 60-Meter-Landelinie meine Räder aufsetzte. Vor Ort erhielt ich lediglich eine mündliche und keine schriftliche Bestätigung.

Mitte Juli teilte mir Karl Slezak von DHV mit, eine Übungsflugpassagierin hätte keinen A-Schein, so dass 9 meiner Übungsflüge sowie die Prüfung aberkannt würden.

Ich wies nach, dass die insgesamt 5 Fluglehrer, die meine Übungsflüge bestätigt haben, darunter der DHV-Schlepp-Verantwortliche Horst Barthelmes, gewusst haben, dass meine Passagierin nur einen ausländischen Flugschein und 200 Höhenflüge nachweisen konnte, denn sie war gerade dabei, den deutschen A-Schein nachzuholen, besaß ihn also noch nicht. Sie ist stillschweigend von allen Fluglehrern bzw. dem Prüfer als geeignet anerkannt worden. Bei den Prüfungsvoraussetzungen ist ihre Qualifikation ebenso wenig moniert worden.

Einen schriftlichen Bescheid über die Aberkennung der Prüfung sandte mir Horst Barthelmes erst Mitte September mit einem Verweis auf die "Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hängegleiterführer (APO) IV. Nr. f“, wonach Passagiere eine Lizenz für Hängegleiter benötigen.


Ich wies nach, dass diese APO bei mir nicht greift, da es nicht um eine neu erworbene Lizenz geht, sondern um ein Anerkennungsverfahren, bei dem LuftVZO § 28 "Gültigkeit von ausländischen Lizenzen in Deutschland" greift, in der „die Anerkennung ausländischer Ausbildung in das Ermessen der Beauftragten (also des DHV) gelegt“ wird.

Nun hatte aber der DHV in der Person des DHV-Schlepp-Verantwortlichen und Schlepp-Prüfers Horst Barthelmes sowie vier weiterer Fluglehrer meine Passagierin eindeutig für Übungsflüge zugelassen. Somit ist meine Prüfung gültig und deren Aberkennung stellt ein Amtsmissbrauch dar.

Trotz Intervention der Fluglehrer Karl-Heinz Sylla, Martin Schaffer und Harald Zimmer und tendenziellem Wohlwollen vom eigentlich für Ausbildung und Schein-Ausstellung verantwortlichen Karl Slezak gelang es Horst Barthelmes, den DHV gegen die Ausstellung der Lizenz, trotz bestandener Prüfung, zu instrumentalisieren.

Als nach Einschaltung eines Anwaltes die These der fehlenden Passagiereignung zunehmend unhaltbarer wurde, sattelte der DHV kurzerhand um und warf mir nun über seinen Anwalt fliegerische Inkompetenz vor (ich hätte ja u.a. 2 Sollbruchstellen gerissen), sowie Bestechung (für die Ersparnis von 2 Übernachtungen und 1.000 km bei der Prüfung in Lauterbach statt Berlin hatte ich mich mit 2 Flaschen Wein bedankt).

Als es schien, die Lächerlichkeit hätte nun ihren Höhepunkt erreicht, signalisierte mir Karl Slezak, es ginge nur noch um Gesichtswahrung und ich sollte doch zumindest die Prüfung wiederholen.

Dieses „Angebot“ war aber allzu geeignet, eine bestandene Prüfung in eine nicht bestandene umzumanipulieren. Die Wiederholung hätte dem DHV nachträglich Willkür ermöglicht. Deshalb lehnte ich sie ab.

Ende Oktober schaltete ich schließlich das Luftfahrtbundesamt durch eine Beschwerde ein.

Mitte November erhielt ich meine Lizenz.

Hintergründe: Der eigentliche Grund des Gesinnungswandels des Prüfers sind eine Gefälligkeit einem bayerischen Fluglehrer gegenüber, bei dem ich ein Fahrwerk für meinen Atos VX bestellt hatte, nachdem die Firma AIR nicht in der Lage gewesen war, ihr Fahrwerksprojekt in Berlin zum Erfolg zu führen. Dieser Fluglehrer und Fahrwerk-Hersteller war allerdings auch nicht dazu in der Lage, so dass ich mich schließlich an die Firma Bautek wandte, die in Rekordzeit das erste Fahrwerk baute, welches den obligatorischen Abwurftest mit Erfolg und auf Anhieb bestand.

Gérard Cohen
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