Der Vizepräsident des Österr. Aeroclub und Jurist des ÖAeC, Dr. Schmautzer, hat bereits im September 2008 in einer Email an einen Fliegerkameraden bestätigt, dass nur solche Geräte in Österreich in Betrieb genommen werden dürfen, die exakt den Anforderungen der ZLLV gerecht werden.

Diese Email des Dr. Schmautzer wurde früher im Forum des Soaring Club hohe Wand veröffentlicht und später gelöscht. Ich habe diesen Forumsbeitrag wieder gefunden und man kann die Email des Dr. Schmautzer jetzt hier lesen.

Das heißt, alle Veröffentlichungen auf der Seite des Österreichischen Aeroclub zu diesem Thema (im Besonderen die des Dr. Schmautzer selbst, vom 1. September 2008) sind falsch.

Alle Geräte die nur einen vom DHV/ÖAeC-Technikreferat ausgestellten Musteranerkennungsschein haben sind nicht rechtsgültig zugelassen. Auch die nicht vom Aeroclub selbst(!) vorgenommenen und ausgestellten Stückprüfungen sind rechtlich ungültig, weil sie nicht den Anforderungen der ZLLV 2005 entsprechen.

Sie hätten auf Antrag des Luftfahreughalters nur vom Aeroclub selbst durchgeführt werden dürfen.

Wir haben hier im Freiflieger- Magazin schon in mehreren Artikeln darauf hingewiesen.

Besonders verwiesen wird auf den Artzikel Vertuschung durch Ministerium und ÖAeC

Die ZLLV 2009 wird voraussichtlich erst im Herbst dieses Jahres in Kraft treten. In der verbleibenden Begutachtungsfrist bis 5. Juni 2009 könnten dieser (und andere) Fehler in der neuen ZLLV noch berichtigt werden.

W.K.