2008-09-14

Wie
hier ausführlich dargestellt, hat man beim Österreichischen Aeroclub

- die seit 1995 bestehende ZLLV in vielen Bereichen ignoriert, oder bestenfalls nur die zum Inkasso geeigneten Teile vollzogen.

- mehrere Verpflichtungen aus der Beauftragungsverordnung (im Bereich Hänge- und Paragleiter) seit 1994 bis 2008 ignoriert.

Der Bundesminister ist seiner Aufsichtspflicht über den Österreichischen Aeroclub in diesen Bereichen seit 1994 bis 2007 nicht nachgekommen.

Hier wird nun dargestellt, wie die Verantwortlichen im Aeroclub und im Ministerium damit umgehen und was sie seit Herbst 2007, also dem Zeitpunkt als dem Ministerium die Vollzugsmängel des Aeroclub endlich klar geworden sind, gemacht haben.

Zuerst zum Aeroclub

Nachdem im Herbst 2007 vom Ministerium auf die Rechtswidrigkeit der im DHV/OeAeC-Technikreferat vorgenommenen Verwaltungsakte hingewiesen worden ist, (das Freiflieger-Magazin hat schon vor Jahren darauf hingewiesen) war man beim OeAeC im ersten Schock offensichtlich nur damit beschäftigt, den seit 1994 durch die Übertragungsverordnung vorgeschriebenen Organisationsplan zu entwerfen.

Der OeAeC hat dann auch im Dezember 2007 dem Ministerium einen als Organisationshandbuch bezeichneten Organisationsplan vorgelegt, den das Ministerium im Februar 2008 genehmigt hat.

2008-02-11 ging das vom Präsidenten Roppert verfasste Aufkündigungsschreiben beim DHV ein und das DHV/OeAeC-Technikreferat wurde aufgelöst.

Der Österr. Aeroclub versucht seither krampfhaft, eine ihm schon seit 1994 durch die Übertragungsverordnung vorgeschriebene Organisation zur Musterprüfung von HG/PG und für die übrigen, von der ZLLV vorgeschriebenen Zulassungskriterien, auf die Beine zu stellen.

Wie sinnvoll das noch angesichts der nun seit einiger Zeit laufenden Bemühungen zur Entrümpelung der ZLLV ist, wäre einen eigenen Artikel wert.

Neben der intern hektischen Tätigkeit des OeAeC ergingen keine wie immer geartete Information an die Piloten, die Vereine oder an die Hersteller und Händler, dass es (bisher) keine rechtsgültigen Zulassungen gibt, oder wie diese rechtsungültigen Zulassungen saniert werden könnten.

Willibald Stocker, der Bereichsleiter HG/PG Technik, hat jedoch nicht geschwiegen. Er hat auf die Rechtswidrigkeit und Mangelhaftigkeit der bisherigen Zulassungen und auf alle damit verbundenen verwaltungs- und versicherungsrechtlichen Risiken hingewiesen. Durch die Information Stockers war es jedem Piloten möglich festzustellen, dass er sein Gerät nicht in Betrieb nehmen darf, wenn es (unter anderem) keine österreichische Musterzulassung und keine österreichische Stückprüfplakette aufweist.

Willibald Stocker hat auch ein offizielles Schreiben als Organwalter des OeAeC-FAA verfasst und an alle Organwalter des OeAeC, an alle Vereine in Österreich und an alle Hersteller und Flugschulen versandt.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme eines HG/PG gelten allerdings seit vielen Jahren und nicht wie fälschlich angeführt seit 2008-07-01 (manchmal wird auch 2007-07-01 genannt), weil die ZLLV schon seit 1995 in Geltung ist und die letzte Novelle 2005 in diesen Punkten unverändert ist.

Wichtig in diesem Schreiben des Willibald Stocker sind zwei Sätze:
Bis zu einer Neuauflage sind daher die in der ZLLV 2005 vorgegebenen Richtlinien und Vorgangsweisen deshalb auch strikt einzuhalten bzw. umzusetzen und führen bei Nichtbeachtung zu rechtlichen Konsequenzen.

Diesbezügliche Überprüfungen seitens der Behörde, sind in nächster Zeit vorgesehen. Dies dient letztendlich auch zum Schutz des Piloten, welcher sich verständlicherweise darauf verlässt, dass das Produkt welches er kauft / verwendet, auch den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Die ZLLV gilt seit ihrer Verlautbarung im Bundesgesetzblatt ohne Unterbrechung! Es gibt keine vom OeAeC oft behauptete "vom Bundesministerium" genehmigte Übergangslösung, es kann eine solche gar micht geben, weil das Ministerium geltende Rechtsnormen nicht beliebig aussetzen oder für einen beliebigen Zeitraum außer Kraft setzen kann. Eine Verordnung ist als gültige Rechtsnorm einzuhalten, ein Beamter des Ministeriums, der andere Vollzugsorgane oder Organwalter dazu anhält sich nicht an die Verordnung zu halten, begeht Amtsmissbrauch und ist gem § 302 StGB mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe zu bestrafen.

Gemeinsam mit Werner Holtfreter habe ich nun diese offiziellen Aeroclub-Informationen an deutsche und österreichische Vereine verteilt und im Freiflieger-Magazin und anderen Internet-Medien veröffentlicht. Natürlich war diese Information auch mit den von Stocker selbst angesprochenen rechtlichen Bedenken versehen.

Darauf kam diese Reaktion des Aeroclub, die an alle Vereine versandt und natürlich auch vom DHV so übernommen worden ist
und Slezak behauptet fälschlich wieder "eine neue Rechtslage". Die Rechtslage hat sich aber nicht geändert. Diese vom Präsidenten Roppert vorgeschobene Schutzbehauptung soll nur helfen zu verschleiern, dass man über 14 Jahre nicht in der Lage war eine rechtskonforme Musteranerkennung durchzuführen.

In diesem vom Präsidenten Roppert gezeichneten Schreiben behauptet der Vizepräsident Dr. Schmautzer genau das Gegenteil dessen, was eindeutig in der ZLLV und anderen Rechtnormen geregelt ist.

In diesem Schreiben behauptet der Vizepräsident Dr. Schmautzer genau das Gegenteil dessen, was das Ministerium mit seiner Weisung den Kooperationsvertrag zu kündigen ausgedrückt hat.

In diesem Schreiben behauptet der Vizepräsident Dr. Schmautzer genau das Gegenteil dessen, was der Präsident des Aeroclub in seinem Kündigungsschreiben des Kooperationsvertrages deutlich gesagt hat, nämlich, Zitat:
Das BMVIT lässt allerdings eine Behördentätigkeit gemäß österreichischer Rechtslage (LFG und ZLLV) nur durch Institutionen (ÖAeC/FAA) zu, deren Sitz sich in Österreich befindet.

In diesem Schreiben behauptet der Vizepräsident Dr. Schmautzer zu guter Letzt genau das Gegenteil dessen, was Willibald Stocker in seinen Informationen (siehe oben) verbreitet hat und er erwähnt geflissentlich nicht die fehlenden österreichischen Stückprüfungen und österreichischen Stückprüfplaketten, ohne die die Geräte natürlich auch nicht rechtmäßig in Betrieb genommen werden dürfen. Musterzulassungen alleine reichen für eine Inbetriebnahme nicht aus, wie auch Stocker richtig festgestellt hat.

Dr. Schmautzer behauptet einfach,
Sämtliche Musterzulassungen, die so erfolgt sind, gehören daher dem Rechtsbestand an.
ohne diese Behauptung zu belegen, zumal diese Behauptung eindeutig der geltenden Rechtslage, den Intentionen des Verkehrsministeriums und den Ausführungen des Präsidenten Roppert im Kündigungsschreiben und den Informationen des Willibald Stocker widerspricht.

Vizepräsident Dr. Schmautzer beruft sich in diesem Schrieb nur auf eine gleich lautende Auskunft des Bundesministeriums, indem er schreibt:
Eine gleich lautende Auskunft ist Ihnen vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bereits zugegangen.
Es handelt sich bei dieser Auskunft aber nicht um eine Auskunft des Ministeriums, sondern nur um die Wiederholung einer Auskunft des Österr. Aeroclub an das Ministerium. Auskünfte können die geltende Rechtlage nicht verändern, auch wenn sie noch so oft wiederholt im Kreis geschickt werden.

Zur Tätigkeit des Ministeriums

Halten wir vorher nochmals fest. Das Ministerium (eigentlich der Minister) ist die Aufsichtsbehörde über den OeAeC im Rahmen seiner Beauftragtentätigkeit.

Das Ministerium hat die Rechtswidrigkeit der Vollziehung, der einer österreichischen Behörde vorbehaltenen Vollzugstätigkeit, durch das DHV/OeAeC-Technikreferat erkannt.

Das Ministerium hat den Aeroclub deshalb veranlasst, den rechtswidrigen Kooperationsvertrag zu kündigen.

Das Amt der Tiroler Landesregierung fragt (auf meine Veranlassung) im zuständigen Ministerium an, ob Hänge- und Paragleiter in Österreich in Betrieb genommen werden dürfen.

Diese Anfrage flattert im Ministerium dem Herrn Ing. Mag. Manfred Bialonczyk auf den Tisch.

Der vergisst, dass die Aufsichtsbehörde, deren Organ er ist, die Rechtslage schon längst erfasst hat, was ja zur Kündigung des schon so oft erwähnten Kooperationsvertrages geführt hat.

Dieser Herr Ing. Mag. Manfred Bialonczyk weiß offensichtlich nicht, was vielleicht zwei Türen weiter im Ministerium schon längst bekannt ist oder seinem Vorgänger längst bekannt war. Er kennt keine ZLLV und keine Rechtsnormen der Beauftragung und der Aufsicht durch den Bundesminister.

Er erkundigt sich auch nicht, sondern er fragt beim zu Beaufsichtigenden!!! an.

Nun stellt der Vizepräsident des Aeroclub dem beauftragten Aeroclub (und somit sich selbst) einen Persilschein aus und der Ministerialbeamte Ing. Mag. Manfred Bialonczyk sendet diesen Schrieb an das Amt der Tiroler Landesregierung.

Er schreibt darin, dass laut Auskunft des OeAeC diese Luftfahrzeuge zum Verkehr zugelassen sind.

Dieser Beamte kennt als Gruppenleiter der Gruppe "Luft" im Ministerium weder die ZLLV, schon gar nicht unsere Verfassung und er weiß offensichtlich auch nicht was man unter "Aufsicht" versteht.

Was nicht verwundert, denn er weiß ja auch nicht, dass seine Sachbearbeiterin, Frau Mag. Veronika Löblich, die den Antwortbrief geschrieben hat, offensichtlich viel Zeit die sie an ihrem ministeriellen Computer verbringt auch für das Schreiben von tausenden Postings mit vielen verschiedenen Nicks in diversen Fliegerforen verwendet. Während der Dienstzeit und damit auf Kosten des Steuerzahlers. Man suche in den diversen Foren nach Vroni, Daisy, Flying Cat, airvane, Gast, Gast1, ... usw.

Der Vizepräsident des OeAeC, Dr. Schmautzer, schreibt praktisch zeitgleich dem Amt der Tiroler Landesregierung, diesen Brief:
Betrifft: Zulassung von Hänge- und Paragleitern durch den Österreichischen Aero-Club;
Geschäftszahl: IIb2-4-1-8/1161; Beantwortung Ihres Ersuchens vom 25. August 2008

Sehr geehrte Damen und Herren!

In obiger Angelegenheit wurde mir Ihre Anfrage vom 25. August 2008 vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als Oberste Zivilluftfahrtbehörde zuständiger Weise weitergeleitet. Als zuständiges Organ des Österreichischen Aero-Clubs als Luftfahrtbehörde 1. Instanz erlaube ich mir daher Ihr Schreiben vom 25. August 2008 wie folgt zu beantworten:

Der Österreichische Aero-Club wurde unter anderem mit der Musterzulassung von Hänge- und Paragleitern beliehen. Bis zum 01. Juli 2007 erfolgte aufgrund einer Zusammenarbeitsvereinbarung die Musterzulassung durch den Technikreferenten des DHV als Organ des Österreichischen Aero-Clubs.
Sämtliche Musterzulassungen, die so erfolgt sind, gehören daher dem Rechtsbestand an.
Eine gleichlautende Auskunft ist Ihnen vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bereits zugegangen.

Besonders der letzte Satz ist zu beachten. Es handelt sich um keine "gleichlautende Auskunft vom Bundesministerium" sondern um den Verweis auf eine Auskunft des OeAeC, also um eine "Selbstauskunft" des zu Beaufsichtigenden durch Dr. Schmautzer, die von Ing. Mag. Manfred Bialonczyk einfach übernommen worden ist.

Da fragt also ein Aufsichtsorgan beim zu Beaufsichtigenen an was Sache ist, der stellt sich selbst für die letzten 14 Jahre einen Persilschein aus, der Ministerialbeamte beruft sich in seinem Schreiben an die Tiroler Landesregierung auf den Österr. Aeroclub und der Österr. Aeroclub beruft sich in seinem Schreiben auf das Ministerium, das sich wiederum auf den OeAeC beruft.

Tolle Leistung, nur leider doch etwas durchsichtig meine Herren, aber so dumm sind die Piloten und Rechtsunterworfenen nun auch wieder nicht.

Natürlich haben einige Vereine und einige Leichtgläubige dieses Schreiben noch auf Ihren Webseiten.

Der Schrieb des Aeroclub-Präsidenten Alois Roppert ist sogar auf der Webseite des Bundesministeriums über den Link --> Motorisierte Hänge/Paragleiter aufrufbar und es liegt auf der Hand, welche Person im Ministerium veranlasst hat, dass dieses Schreiben dort zu lesen ist und wer veranlasst hat, dass die ursprünglich richtigen Informationen des Willibald Stocker entfernt worden sind.

Wenn man Unwahres behauptet, wird es auch durch dauernde Wiederholungen nicht wahr, auch nicht wenn es auf der Webseite des Ministeriums zu lesen ist.

Vielleicht sollte sich so mancher einmal fragen, was mein Austritt aus dem Verein OeAeC und mein berechtigter Rücktritt als Landessektionsleiter mit der rechtsgültigen Zulassung von Geräten zu tun hat.

Wen man in der Sache keine Argumente hat, dann greift man die Person an.

Da dies bereits bei der vom Ministerium unterstützten Abzocke mit dem Checkflug ähnlich abgelaufen ist, kann mein Schlusssatz nur lauten:

Die Unfähigkeit sitzt tief und reicht bis in die höchsten Kreise.

Verantwortlicher Minister ist derzeit der durch den Wahlkampf überlastete Herr Werner Faymann.

Seit Angelobung unserer neuen Regierung ist Frau Doris Bures Verkehrsministerin. Meine Hoffnung, dass sich im Verkehrsministerium nun unter der Leitung einer ehemaligen Zahnarztassistentin in diesem Bereich etwas verbessert, ist gering. Jedenfalls findet Frau Mag. Veronika Löblich noch immer Zeit während der Dienstzeit von ihrem ministeriellen Computer in diversen Foren zu posten, aber das konnten bereits 13 Verkehrsminister vor Doris Bures nicht unterbinden.


Der zuständige Sektionschef ist Dr. Peter Franzmayr.

Der zuständige Leiter der Gruppe Luft ist Herr Ing. Mag. Manfred Bialonczyk.

Der Organisationsplan des Ministeriums ist hier abrufbar - siehe Seiten 19 + 20.

Man kann dort auch nachlesen, dass die Verfasserin des ministeriellen Briefes dem Herrn Ing. Mag. Manfred Bialonczyk als Sachbearbeiterin unterstellt ist.

W.K.
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