| Sepp Gschwendtner fliegt nicht zum Spaß die Geräte die auch bei uns im Test waren.
Wir sind der Meinung, daß die Gütesiegelprüfungen des DHV neutral und möglichst unter gleichen Bedingungen ablaufen und die Testberichte nur diese Bewertungen wiedergeben. Daneben hat der DHV aber auch den Auftrag für die Flugsicherheit zu sorgen. Dazu müssen wir um vernünftige Testprozeduren und Eindrücke über das Flugverhalten der Schirme in der Praxis zu erhalten Flüge auch mit genau diesen Testmustern in realen Bedingungen durchführen. Sepp Gschwendtner ist für uns auf diesem Gebiet einer der erfahrensten und wichtigsten Piloten. Neben Sepp Gschwendtner fliegen auch andere DHV-Mitarbeiter mit großer Flugerfahrung aus dem gleichen Grund bereits geprüfte Muster. __________________ Hannes Weininger DHV-Technikreferat |
2007-10-18:
| Flüge mit einem eingelagerten Muster außerhalb der Musterprüfverfahren werden von den Testpiloten des DHV durchgeführt, wenn beispielsweise das Flugverhalten eines Unfallgerätes mit dem des geprüften Musters verglichen werden muss.
In der Vergangenheit haben andere DHV-Mitarbeiter in Einzelfällen Flüge mit eingelagerten Mustergeräten durchgeführt. Hintergund war z.B. die Praktikabilität und Tauglichkeit neuer Technologien wie z.B. Jetflaps oder AFS-bzw. B-Stall-Systeme sowie das Sicherheitspotential der zweiten Generation der vieldiskutierten High-End-Serienhochleister mit DHV 2-3 im fliegerischen Alltag. Auch bei den Klasse-2-Schirmen wird immer mehr Leistung reingepackt, die DHV-Testpiloten beobachten oft ein grenzwertiges Flugverhalten im Extremflug. Da macht es Sinn, das praktische Verhalten dieser Schirme von erfahrenen Leuten des DHV, die über jahrelange Praxis mit vielen Geräten dieser Klasse verfügen, auch außerhalb der Gütesiegeltests zu prüfen. Die Absicht bestand also darin, Weiterentwicklungen und neue Technologien auch außerhalb der Gütesiegeltestflüge von kompetenten DHV-Mitarbeitern in der fliegerischen Praxis unter die Lupe zu nehmen. Flüge dieser Art haben sich auf Einzelfälle beschränkt. In mindestens einem dieser Einzelfälle wurde hierdurch die Trimmabweichung einer ganzen Serie entdeckt. Nach unseren Recherchen ist es in einem Fall vorgekommen, dass ein Pilot, der zur damals zeitweise freiberuflich für den DHV tätig war, ein Mustergerät geflogen ist. Dies war am Tag des Tests dieses Musters unter Beisein eines DHV-Testpiloten. Die Bedenken, dass einige Flugstunden zu einer relevanten Änderung des Flugmusters führen, halten wir für unbegründet. Die Einwände, dass ein Muster durch einen Unfall oder Vorfall (Baumlandung etc.) zerstört oder so stark verändert werden könnte, so dass es als solches nichts mehr taugt, sind jedoch berechtigt. Deshalb wurde in der Dienstanweisung vom 17.10.07 die Verwendung von eingelagerten Mustern auf Flüge durch DHV-Testpiloten beschränkt. Hier die Anweisung im Wortlaut: "Verfahrensanweisung für Dokumentationsmuster: Dokumentationsmuster, für die von der DHV-Prüfstelle eine Musterprüfbescheinigung nach § 10 a) der LuftGerPV ausgestellt wurde, werden nach Abschluß der Musterprüfung sachgerecht eingelagert. Mit diesen Mustergeräten werden keine weiteren Flüge durchgeführt, sofern nicht außergewöhnliche Vorfälle mit dem betreffenden Gerätetyp dies erforderlich machen. Solche Flüge dürfen in begründeten Einzelfällen nur durch Testpiloten der DHV-Prüfstelle oder unter Aufsicht dieser durch gerichtlich bestellte Gutachter im Auftrag eines zuständigen Gerichtes oder einer zuständigen Ermittlungsbehörde durchgeführt werden. Ein Beispiel für ausergewöhnliche Vorfälle sind Unfalluntersuchungen. Sachgerechte Einlagerung ist eine Lagerung zu den in den Lufttüchtigekeitsforderungen LTF v. 11.03.2003 Punkt 1.2.10 genannten Bedingungen." DHV-Geschäftsstelle |
Übrigt bleibt, das DHV-Mitarbeiter und "gute Bekannte" sich wie in einem Selbstbediehnungsladen versorgt haben und Referenzgeräte für private Spaßflüge verwendet haben.
Weitere Konsequenzen? Totschweigen.
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